Hallo,
ich habe gelesen, daß unter bestimmten Bedingungen die Kindererziehungszeiten im Ausland (konkret bei befristeter Auslandstätigkeit) angerechnet (nicht nur berücksichtigt) werden könnten?
1. Trifft das auf uns (Mann auf 2 Jahre befristete Tätigkeit in Schweden, deutscher Arbeitgeber, ich selbst in Elternzeit, weiterhin bei deutschem Arbeitgeber angestellt) zu?
2. Wo finde ich den genauen Gesetzestext?
Vielen Dank
Dana Keppeler
Mitglied inaktiv - 28.10.2004, 15:44
Antwort auf:
Rente Anrechnung Erziehungszeiten Ausland
HAllo,
In Deutschland werden für jedes Kind drei Jahre Erziehungszeit auf die Rente angerechnet. Wenn aber eine Frau mit ihrem Ehemann ins Ausland geht, werden die drei Jahre von der BfA nicht angerechnet. Dieser Pluspunkt geht verloren, es sei denn, der Ehemann hat einen deutschen Arbeitsvertrag oder die Frau behält den Erstwohnsitz in Deutschland. Möglicherweise werden aber auch im Ausland Kindererziehungszeiten angerechnet. Da sollte man sich auf jeden Fall erkundigen und falls ja, sich diese dringend bestätigen lassen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.10.2004
Antwort auf:
Rente Anrechnung Erziehungszeiten Ausland
Hallo,
hier noch ein Nachtrag, weil ich oft gelesen habe, daß oft ein "unmittelbar zuvor bestehendes Beschäftigungsverhältnis" gefordert wird?
Meine Tochter ist 08/2002 geboren, ich habe bis zu Beginn Mutterschutz gearbeitet, ab dann Elternzeit. 08/2003 Umzug nach Schweden.
05/2004 Geburt von Tochter 2, Rückkehr nach Deutschland 06/2005.
Ich weiß jetzt nicht, ob das als unmittelbar davor gewertet wird, weil ich ja schon 1 Jahr in Deutschland Elternzeit hatte.
Vielen Dank und Gruß
Dana Keppeler
Mitglied inaktiv - 28.10.2004, 16:04