Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Reihenfolge Elternzeit - gerne an alle

Frage: Reihenfolge Elternzeit - gerne an alle

tinta

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Wenn mein zweiter Sohn wie errechnet zur Welt kommt, haben die beiden ziemlich genau zwei Jahre Altersunterschied. Durch vorzeitige Beendigung der Elternzeit zum Mutterschutz habe ich noch 13 Monate Elternzeit von meinem ersten Sohn über. Ich frage mich nun, was besser ist: die Elternzeit zu übertragen und erst zwei Jahre vom "neuen" Kind zu nehmen, ggfs. auf drei Jahre zu verlängern und danach den Rest alte Elternzeit. Oder erst die alte Elternzeit aufbrauchen und im Anschluss die neue zu nehmen. Übersehe ich irgendwas wichtiges? Oder bleibt es sich im Prinzip gleich? Oder muss man vielleicht eine Reihenfolge einhalten? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie zu Beginn des Mutterschutzes die erste Elternzeit nicht beenden, bekommen Sie auch kein Mutterschaftsgeld. Es bleibt also nur, die Elternzeit zu beenden bzw. zu übertragen. Wenn ihr Sohn nach Juli 2015 geboren ist, muss der Arbeitgeber dann nicht zustimmen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

EZ Kind 1 übertragen lassen, dann Mutterschutz und EZ für Kind 2 nehmen und die restliche EZ von Kind1 dranhängen.


tinta

Beitrag melden

Hallo Danyshope, danke für deine Antwort. Ist das deine persönliche Empfehlung und wenn ja, warum? Oder muss ich diese Reihenfolge einhalten? LG, tinta


Dojii

Beitrag melden

Du hast ein Recht darauf, die alte/gestoppte Elternzeit an das Ende der neuen Elternzeit anzuhängen. Von daher ist das oben genannte der rechtlich sichere Weg.


Strudelteigteilchen

Beitrag melden

Das erste Jahr Elternzeit muss im ersten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Du könntest also nur zwei Jahre EZ für Kind2 verschieben und würdest das erste Jahr verschenken. Außerdem wird Dir sowieso der Mutterschutz von der EZ von K2 abgezogen, Du hättest also ohne Not einen zusätzlichen Wechsel drin. Und drittens weiß ich nicht, ob man während der EZ für K1 gleichzeitig Elterngeld für K2 beziehen kann. Du hast die EZ für K1 doch eh beendet. Deswegen wäre für mich viel eher die Frage, welchen Vorteil Du darin siehst, die EZ für K1 wieder aufzunehmen, statt erstmal den "Standard-Ablauf" beizubehalten, der vorsieht, daß man nach einer Geburt die Elternzeit für das soeben geborene Kind antritt. Was versprichst Du Dir davon?


tinta

Beitrag melden

Hallo Strudelteigteilchen, ich bin total leidenschaftslos was die Reihenfolge. Deshalb wollte ich hier mal ein die Runde fragen, ob es Nach- oder Vorteile gibt, auf die ich selber nicht komme ;-). Schon mal vielen Dank an euch.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Man muss sich für die ersten 2 Jahres des Kindes festlegen damit man auch ohne Zustimmung des AG das dritte dranhängen kann. Zudem darf man die EZ nur eine bestimmte Anzahl verändern und wenn man das 3te an das 2te dranhängt, gilt das wie ein Abschnitt. Deshalb mein Rat erst EZ Kind2, dann EZ Kind1. Du könntest auch erst 2 Jahre EZ Kind2 nehmen, dann die restliche EZ für Kind1 und dann den Rest von Kind2 - für den Fall der Fälle das Kind Nr3 noch geplant ist. ist aber eben mehr Schriftkram...


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...

Hallo,  Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld.  mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen.  Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit.  er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job.  diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens? 

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...