Folgende Problematik: Wir bekommen am 29.12.2018 ein Baby. Da wir unser Nettogehalt für das Elterngeld erhöhen wollten habe ich nach Bekanntwerden der SS sofort die Steuerklasse geändert für Mai 2018 (3/5). Bei meinem Mann hat alles geklappt und er ist in 5. Mein AG hat es leider nicht geschafft und so bin ich in der Mai - Gehaltsabrechnung in 4 und mein AG kann es nicht mehr rückwirkend ändern. Meinen Sie, das die Abrechnung meines Mannes, sowie eine Bestätigung des Finanzamtes reicht, damit die Steuerklassenänderung für den Bemessungzeitraum reicht? Wenn ich richtig liege ist mein Bemessungszeitraum November 2017 - Oktober 2018, oder? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
von Binchen22 am 12.06.2018, 12:56