SABDAN80
Liebe Frau Bader, mein Fall sieht so aus: Ich habe ein individuelles Beschäftigungsverbot aufgrund meiner Schwangerschaft von meinem Arzt bekommen. Bevor das Beschäftigungsverbot anfing, hatte ich einen Rehaantrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt. Dieser wurde dann bewilligt, als ich schon im Beschäftigungsverbot war. Diese Reha habe ich 4 Wochen gemacht. Nun fragt mich mein Arbeitgeber meines 400 Euro Job, ob für die 4 Wochen Reha nun mein Beschäftigungsverbot galt oder die Rehamaßnahme. Diese hatten dazu die Krankenkasse angefragt, für die ich aber im Beschäftigungsverbot bin. Ich bin etwas durcheinander und hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Hallo, wenden Sie sich an den Träger, der die Reha finanziert. Der zahlt üblicherweise Lohnersatz. Liebe Grüße NB
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