Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechtsanspruch auf Urlaub in den Schulferien?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rechtsanspruch auf Urlaub in den Schulferien?

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Hallo, ich habe mal gehört dass man gegenüber kinderlosen Kollegen vorrangig bei der Urlaubsplanung berücksichtigt wird wenn man schulpflichtige Kinder hat, und den Urlaub somit in den Ferien nehmen MUSS. (z.B. zwischen Weihnachten und Neujahr, wo alle Urlaub haben wollen.) Ist das irgendwo gesetzlich festgelegt? Danke...


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7 Abs 1 Bundes Urlaubs Gesetz: Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern verdienen unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang. Der Urlaubsantrag der Kollegen ist an Deinem Urlaubsantrag zu messen und der Chef müsste Deinen Antrag genehmigen und die der anderen zurückweisen.


Mitglied inaktiv

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(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.


Mitglied inaktiv

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Allerdings ist es mit dem Vorrang wie im Straßenverkehr. Vorrang ist nur Vorrang - nicht Vorfahrt! Es bedeutet also nicht, dass man mit schulpflichtigen Kindern jahrelang in den Ferien Urlaub bekommen muss und derjenige ohne Kinder nie die Chance dazu erhält! Gruß Sabine


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