Rechtsanspruch auf Urlaub in den Schulferien?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rechtsanspruch auf Urlaub in den Schulferien?

Hallo, ich habe mal gehört dass man gegenüber kinderlosen Kollegen vorrangig bei der Urlaubsplanung berücksichtigt wird wenn man schulpflichtige Kinder hat, und den Urlaub somit in den Ferien nehmen MUSS. (z.B. zwischen Weihnachten und Neujahr, wo alle Urlaub haben wollen.) Ist das irgendwo gesetzlich festgelegt? Danke...

Mitglied inaktiv - 07.09.2010, 19:54



Antwort auf: Rechtsanspruch auf Urlaub in den Schulferien?

Hallo, beide haben recht! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2010



Antwort auf: Rechtsanspruch auf Urlaub in den Schulferien?

7 Abs 1 Bundes Urlaubs Gesetz: Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern verdienen unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang. Der Urlaubsantrag der Kollegen ist an Deinem Urlaubsantrag zu messen und der Chef müsste Deinen Antrag genehmigen und die der anderen zurückweisen.

Mitglied inaktiv - 07.09.2010, 20:34



Antwort auf: Rechtsanspruch auf Urlaub in den Schulferien?

(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

Mitglied inaktiv - 07.09.2010, 20:36



Antwort auf: Rechtsanspruch auf Urlaub in den Schulferien?

Allerdings ist es mit dem Vorrang wie im Straßenverkehr. Vorrang ist nur Vorrang - nicht Vorfahrt! Es bedeutet also nicht, dass man mit schulpflichtigen Kindern jahrelang in den Ferien Urlaub bekommen muss und derjenige ohne Kinder nie die Chance dazu erhält! Gruß Sabine

Mitglied inaktiv - 08.09.2010, 08:52



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