Frage: Kein Rechtsanspruch mehr?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe schon wieder eine Frage. Ich bin noch 3 Monate in Elternzeit. Vor der Elternzeit habe ich 4 Tage gearbeitet mit je 9-10 Stunden pro Tag. Die Gemeinde hier hat uns nach ewigen hin und her und Rechtsanspruch stellen etc. jetzt einen Platz angeboten. Bis 16 Uhr. Wir hatten 2 Tage zum Zusagen. Und haben abgelehnt. Problem ist : 1. Arbeitszeitverkürzung auf 15:15 Uhr hat mein Chef nicht angenommen. Betriebsbedingt ist es nicht möglich. Er bietet alternativ 2 Tage in Elternzeit an, wenn ich dieses verlängere. Aber ich muss weiter bis 18 Uhr arbeiten. Ich habe die beantragtr Arbeitszeit bis 15:15 Uhr der Gemeinde und dem Jugendamt mitgeteilt. Aber auch dass eine Verkürzung der Arbeitszeit auf 16 Uhr (noch) nicht genehmigt ist, und Bedarf bis 17 Uhr angemeldet. Trotzdem sagt die Gemeinde Sie sind nur verpflichtet 8 Stunden zu stellen, und Sie mit 8.5 Stunden ja schon mehr anbieten. 2. Der Kindergarten ist 32 Minuten zu Fuß von unsere Wohnung (Mann hat das Auto, kein Bus.) Selbst bei Arbeitszeit bis 15:15 Uhr schaffe ich es nicht rechtzeitig, da der Kindergarten so ungünstig liegt von der Location, dass ich 56 Minuten Fahrzeit von der Arbeit zum Kindergarten habe. 3. Mein Mann arbeitet bis 17 Uhr. Mit Verkürzung wäre es ihm möglich um 16:30 Uhr vorm Kindergarten zu stehen. Mehr geht nicht. Die Gemeinde sagt außerdem dass die Fahrzeiten Elternproblem sind. Es gibt hier 4 Kindergärten bei uns. Nur die uns angebote hat Öffnungszeiten bis 16 Uhr. Die andern bis 17 Uhr und 18 Uhr. Wir haben aus diesen Gründen jetzt abgelehnt. Und laut Gemeinde den Rechtsanspruch verloren. Ist das rechts? Was kann ich jetzt noch tun? Vielen herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Emmka

von Emmka am 26.09.2022, 14:42



Antwort auf: Kein Rechtsanspruch mehr?

Hallo, Sie haben Anspruch nach Bedarf. Dann muss die Gemeinde Ihnen etwas passendes anbieten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.09.2022



Antwort auf: Kein Rechtsanspruch mehr?

Der Verlust des Rechtsanspruches ist rechtens, leider. Es interessiert keinen ob ihr es gemanagt bekommt oder nicht. Ich weiß wie du dich fühlst. Schau nach einer Tagesmutter oder vielleicht den Job wechseln? Alles Gute für euch und viel Glück!

von Annimais am 26.09.2022, 17:42



Antwort auf: Kein Rechtsanspruch mehr?

@Annimais Ich hätte meine Arbeitszeit ja verändert, aber Arbeitgeber stimmt nicht zu. Tagesmutter sind wir auch seid 1 Jahr angemeldet. Jobwechsel ist nicht so einfach. Haben eine Dienstwohnung von meiner Arbeit. Einfach so eine neue bezahlbare Wohnung zu finden ist schwer.

von Emmka am 26.09.2022, 18:13



Antwort auf: Kein Rechtsanspruch mehr?

Das sind zwar alles verständliche Punkte (Betreuung, Arbeitszeiten, Wegzeit etc.), aber leider liegen die alle nicht in der Verantwortung deines Arbeitgebers oder der Kommune, sondern sind "Privatvergnügen". Von daher muss ich mich meinen Vorrednerinnen anschließen und sagen, durch die Absage habt ihr euren Rechtsanspruch verloren und müsst nun selbst für Ersatz sorgen.

von Dojii am 27.09.2022, 07:33



Antwort auf: Kein Rechtsanspruch mehr?

Seh ich ebenso. Ja, das Betreuungs-System hinkt dem realen Berufsalltag noch hinterher. Gleichzeitig kann sich die gemeinde aber auch keine Plätze aus den Rippen schneiden und es allen Eltern recht machen. Euch wurde eine Betreuung in normalem Umpfang angeboten - wenn ihr den ablehnt, ist euer Rechtsanspruch dahin. Gerade in Randgebieten ist KiGa bis 16 Uhr oft noch total normal und 17 oder gar 18 Uhr absolute Ausnahme. Bei uns fand eine Notbetreuung bis 17 Uhr statt - normaler Schluss war 16.30. Es wird dann erwartet, das man die übrige Zeit eben privat abdeckt mit zB einem Babysitter, der Kind vom Kiga abholt und betreut, bis einer von euch zu Hause ist. Kannst du nicht mehr Tage aber dafür kürzer arbeiten?

von cube am 27.09.2022, 10:34



Antwort auf: Kein Rechtsanspruch mehr?

Nein. Ich hatte ja beantragt mehr Tage aber kurzer zu arbeiten. Mein Arbeitgeber sagt dieses wäre "Betriebsbedingt" nicht möglich. Weniger Tage ja. Weniger Stunden nein. Ich arbeite im Museum. Meinen Job gibt's auch nicht so oft, um schnell einen anderen zu suchen. Wir haben wirklich nicht leichtfertig abgelehnt. Aber mit dem angeboten Platz hätte ich auch nicht arbeiten gehen können. Wäre nach Kind abgeben + Fahrzeit 1 Stunde zu spät in der Arbeit. Und müsste dann auch schon nach ca.5,5 Stunden die "Rückreise" zum Kindergarten antreten. Und wie gesagt, 3 von 4 Kindergärten hier bieten Plätze bis 17 Uhr an. Egal. Dann soll die Gemeinde halt Ihre Plätze behalten und glücklich werden. Ich denke wir werden einfach umziehen müssen zurück in die Stadt. Vielleicht klappt ja eine andere Dienstwohnung. In der Stadt hätte mein Arbeitgeber auch eine Betriebskita vor Ort. Hab die Kinder jetzt da angemeldet. Abwarten.

von Emmka am 27.09.2022, 11:01



Antwort auf: Kein Rechtsanspruch mehr?

Ah ok. Ja, in manchen Jobs sind Arbeitszeitveränderung nicht oder nur sehr schwer umsetzbar. Ging mir ähnlich. Aber etwas versteh ich jetzt nicht ganz: ihr habt eine Betriebskita und da hast du die Kinder bisher nicht angemeldet? Das wäre das erste, was ich gemacht hätte - besser geht es doch idR gar nicht.

von cube am 27.09.2022, 11:35



Antwort auf: Kein Rechtsanspruch mehr?

Ich habe es jetzt nicht bis ins letzte Detail geprüft. Aber ich bin anderer Ansicht, als meine Vorrednerinnen. Denn mAn und der wohl durchaus vertretenen Rechtsauffassung nach muss sich ein Kitaplatz, was die Länge der Betreuung angeht, nach dem Bedarf der Eltern richten. Jedenfalls hat das VG Aachen im Sommer 2018 entschieden (VG Aachen, Beschluss vom 31.07.2018 - 8 L 700/18), dass die Stadt ihre Kita-Betreuungszeiten auch an den Bedarf der Eltern anpassen muss. In dem entschiedenen Fall ging es um ein Kind, das ein Jahr alt war. Dabei muss sich die Stadt nicht nur, was die Dauer der Betreuung angeht, nach den Eltern richten, sondern auch nach den absoluten Zeiten: Sie musste in dem konkreten Fall nämlich eine Betreuung von 8 bis 17 h sicherstellen – auch wenn die entsprechende Kita bisher nur von 7:30 bis 16:30 h geöffnet war. wenn Euch also schon kein bedarfsgerechter Platz angebten wurde, kann es gut sein, dass der Anspruch noch gar nicht erfüllt wurde, mithin führt Eure Ablehnung auch nicht zur Verwirkung. denn es gibt ein urteil, dass genau das sagt: wer einen zumutbaren Kitaplatz ablehnt, der hat den Anspruch verwirkt. Müsste im Umkehrschluss heissen: nicht zumutbar, nicht verwirkt, wenn abgelehnt. Es lohnt sich mAn durchaus, hier eine spezialisierte Anwältin draufschauen zu lassen. es gibt etliche Kanzleien, die sich genau auf sowas spezialisiert haben, einfach mal googeln. die müssen auch nicht zwingend bei Euch in der Nähe sein (also die Kanzleien ;-) )

von Berlin! am 27.09.2022, 12:51



Antwort auf: Kein Rechtsanspruch mehr?

Das von dir zitierte Urteil ist nicht rechtskräftig geworden: Zitat: "Die Wirkungslosigkeit des angegriffenen Beschlusses ergibt sich aus § 173 Satz 1 VwGO, § 269 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 ZPO in entsprechender Anwendung. Der angegriffene Beschluss ist aufgrund der Beschwerde der Antragsgegnerin nicht rechtskräftig geworden; eine Beschwerdeentscheidung über den angegriffenen Beschluss und das ihm zugrunde liegende ursprüngliche Antragsbegehren ist nach den vorstehenden Ausführungen nicht ergangen." OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.02.2019 - 12 B 1193/18 Faktisch wurde in diesem einen Fall gar nichts entschieden, weder in die eine noch in die andere Richtung.

von Dojii am 27.09.2022, 13:49



Antwort auf: Kein Rechtsanspruch mehr?

Okay, wie ich sagte: ich habe das nicht durchexerziert. Aber ich bin mir fast sicher, dass da in den letzten 4 Jahren uch noch mehr an RS passiert ist. Ich finde nach wie vor, dass es sich lohnt, da mal jemanden vom Fach draufschauen zu lassen. Vor allem bei den drastischen Folgen.

von Berlin! am 27.09.2022, 14:11



Antwort auf: Kein Rechtsanspruch mehr?

@cube Die Kita von der Arbeit ist fast 20 km weit weg (darum der Plan mit dem Umzug in Kita/Arbeitsnähe) Unsere Gemeinde hatte allen Eltern in einem Schreiben im April gesagt, dass es eine Interimslösung in Form einer Kita in einem Container geben würden. Das alle Kinder dieses Jahr einen Platz bekommen. Stand hier auch alles in der Zeitung. Haben uns gedacht wird dann schon. Und dann jetzt im August hieß es wegen des Krieges in der Ukraine, Corona und was noch alles... jetzt doch nicht mehr. Alles zu teuer. @ alle warten wir auf Frau Bader. Ich glaube mir gehts gerade mehr um das Prinzip. Weil wir jetzt als die Bösen dastehen. Ob ich mir jetzt noch die Anstrengung einer Klage mache- oder besser gleich die Kraft in einen Umzug investiere mal sehen. Mein Mann hat schon gar keine Lust mehr. Alles hier funktioniert nicht. Für Kind 2 hatten wir ja auch eine Tagesmütter zugesprochen bekommen. Die hat die Betreuung abgelehnt.Weil unser Kind zu oft krank ist. Und Sie dass als Tagesmutter überfordere. Hier sucht Jugendamt jetzt auch weiter nach einem Platz. Aber Aussichten hier sind echt bei 0,0 %.

von Emmka am 27.09.2022, 15:31



Antwort auf: Kein Rechtsanspruch mehr?

Dein Problem sind doch die extrem langen Arbeitszeiten. 9-10 Std, plus Fahrweg und Pausen. Das kommt ja noch oben drauf., Dein Kind wäre täglich 12 Std in der Betreuung. Das in dem jungen Alter. Fraglich ist also auch, sind diese Arbeitszeiten rechtens? Ich hätte wohl die EZ verlängert, der Platz angenommen und mir dann für die EZ etwas anderes gesucht. Mit Kindern sind diese Arbeitszeiten auf Dauer utopisch.

von Neverland am 27.09.2022, 17:14



Antwort auf: Kein Rechtsanspruch mehr?

Die sind rechtens - da sie nur 4 Tage arbeitet überschreitet sie weder die Wochenstd.-Höchstzahl und die entsprechende Erholung ist auch gewährleistet. Ob es für ein Kind gut ist, 10-x Std in der Kita zu sein, steht auf einem anderen Blatt…

von cube am 27.09.2022, 17:30



Antwort auf: Kein Rechtsanspruch mehr?

@Neverland + cube Natürlich ist es für ein Kind nicht gut solange im Kindergarten zu sitzen. Sehe ich genauso. Ich habe jetzt heute mit meinem Chef vereinbart erstmal nur 2 Tage so lange arbeiten gehen. 4 Tage ist viel für die kleinen. Und dann würde der Papa die Kinder um 16:30 Uhr abholen. Habe ja geschrieben er verkürzt auch. Aber geht hält nicht endlos.

von Emmka am 27.09.2022, 18:34



Antwort auf: Kein Rechtsanspruch mehr?

... falls ich es vergessen habe zu erwähnen. Mein Arbeitgeber sagt innerhalb der Elternzeit kann ich Teilzeit arbeiten. 1 Tag, 2 Tage oder 3 Tage. Kann mir die Tage sogar aussuchen. Er besteht hat nur auf die volle Arbeitszeit pro Tag. Wie es nach der Elternzeit 2026 (Zeit von 2 Kindern) aussieht wird sich zeigen. Aber meine Arbeit ist sonst echt kulant. Hab noch nie ein Problem gehabt mal frei zu bekommen. Und muss mir auch keine Sorgen machen wenn ich wegen kranken Kindern mal zu Hause bleiben muss. Ist auch nicht überall verständlich.

von Emmka am 27.09.2022, 18:47



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Rechtsanspruch auf Vollzeitbetreuung (Vorschulkind)

Guten Tag Frau Bader, wir haben bei uns in der Kita jetzt das Problem, dass für das kommende Betreuungsjahr 2022/2023 fast doppelt so viele Eltern einen 45 Stunden Platz haben möchten als bisher. Das entspricht ca. 85% der Kinder in der Kita. Der Kreis wird das Wohl in diesem Umfang nicht bewilligen und selbst wenn der Träger mehr Stunden & P...


Kein Anspruch auf ALG1 und Mutterschaftsgeld

Liebe Frau Bader, Ich hab aktuell folgendes Problem...ich befinde mich in der 34 SSW und wäre offiziell ab dem 9.12.2021 im Mutterschutz. Mein Mutterschaftsgeld Antrag wurde aktuell abgelehnt,  weil ich kein ALG1 bekomme.  ALG1 wurde abgelehnt, weil das Arbeitsamt sich auf mein Beschäftigungsverbot beruht was ich in dem Zeitraumvom 1.6. 2...


Monatl. Tantieme im BV obwohl vertragl. kein Anspruch darauf besteht?

Sehr geehrte Frau Bader, nach Rücksprache mit meinem AG teilte mir dieser mit, dass im Beschäftigungsverbot keine Tantieme an mich ausgezahlt werden. Mein AG hat in meinem Arbeitsvertrag festgehalten, dass "während der Betriebszugehörigkeit, je nach Geschäftsergebnis und Leistungsbereitschaft, in freier Vereinbarung" ich, als Mitarbeiterin am ...


Verlust Rechtsanspruch Betreuung

Hallo nochmal an alle, Danke erstmal. Aber meine Frage ist nicht ganz beantwortet. Wir stehen ein bisschen unter Zeitdruck. Daher nochmals meine Frage. Tut mir Leid. Aber das wäre wichtig zu wissen. Wenn ich einen zugewiesen Betreuungsplatz absage verliere ich den Rechtsanspruch. Verstehe ich, und ist in Ordnung.Aber für wie lange? Das lauf...


Rechtsanspruch auf Gruppenbeibehalt in der Kita

Guten Tag, in unserer Kita wurde nachträglich 2 Kindern eine 1 zu 1 Betreuung genehmigt. Zusätzlich werden zwei Vorschulkinder zurück gestellt, was die Gruppe im nächsten Jahr zu groß werden lässt. Nun wurde ich darüber informiert, zwei Kinder in eine jeweils andere Gruppe wechseln müssen. Eins davon sei mein Kind, welches angeblich dadurch auch...


Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz ab 3 Jahren?

Liebe Frau Bader, ich weiß, dass jedes Kind ab 1 Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz hat. Wie ist die Lage, wenn ich meine Kinder zu Hause betreue und ich sie erst mit 3 Jahren in den Kindergarten schicken möchte? Besteht der Rechtsanspruch dann immer noch oder verfällt er mit 3 Jahren? Danke und VG


Rechtsanspruch Kitaplatz von sharing auf täglich

Guten Tag Frau Bader, Unser Sohn hat seit September letzten Jahres einem Sharingplatz in der Kita Mo-Mi 8:00-12:00. Ich würde gerne ab März 24, wenn mein Sohn wird, wieder mehr arbeiten. Wir haben dies bereits im März diesen Jahres angemeldet. Nu wurde uns gesagt, das wir keinen Rechtsanspruch mehr auf einen Ganztagesplatz haben, weil wir ja berei...


Frage an alle gerne , Kita Rechtsanspruch

Ich bin mir unsicher deshalb hier die Frage Unsere Tochter geht seit Sommer 22 in die Kita, leider war sie bis August diesen Jahres sehr viel krank , sie hat die Mandeln verkleinert bekommen und seit dem ist es besser. Das erste Kita Jahr hat die Kita die Betreuung sehr gut in der Gruppe hinbekommen, kaum Ausfalltage und es kam immer so rüber als...


Rechtsanspruch KiTa Platz

Guten Tag Frau Bader, ich habe folgende Frage: Unsere Tochter, 3J, wechselt demnächst von der Tagesmutter in den Kindergarten (Sommer2024). Wir haben eine Platzzusage vorliegen (45Std Vertrag - andere kürzere Betreuungsverträge werden grundsätzlich auch angeboten). Nun würden wir auch gerne mit der weiteren Kinderplanung starten, aber machen uns...


Verlust Rechtsanspruch Kindergartenplatz

Hallo, wir haben heute für unseren zweijährigen Sohn für unsere drei Wunschkindergärten allesamt Ablehnungen erhalten. Die Rücksprache mit dem Jugendamt ergab, dass nur ein Platz an einem Kindergarten vorhanden ist, der, sagen wir mal höflich formuliert, nicht gerade hochwertig ist. Frage: Wenn wir diesen Platz nun ablehnen, ist dann der Rech...