Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Monatl. Tantieme im BV obwohl vertragl. kein Anspruch darauf besteht?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Monatl. Tantieme im BV obwohl vertragl. kein Anspruch darauf besteht?

Orca

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Sehr geehrte Frau Bader, nach Rücksprache mit meinem AG teilte mir dieser mit, dass im Beschäftigungsverbot keine Tantieme an mich ausgezahlt werden. Mein AG hat in meinem Arbeitsvertrag festgehalten, dass "während der Betriebszugehörigkeit, je nach Geschäftsergebnis und Leistungsbereitschaft, in freier Vereinbarung" ich, als Mitarbeiterin am Jahresgewinn beteiligt werde. Des Weiteren seht im Vertrag, dass ein Anspruch auf Zahlungen von Tantiemen ausdrücklich nicht besteht. Weitere Vereinbarung zur Höhe der Tantieme gibt es im Vertrag nicht. Auch der Jahresgewinn wird nicht veröffentlicht. Andre MA bekommen weiterhin Tantieme. Vor Beginn meiner Schwangerschaft habe ich monatlich eine gleichbleibende Summe an Tantiemen erhalten, die in meinen Bruttolohn eingeflossen sind. Steht mir diese monatliche Summe weiter zu? Greift hier eine "betriebliche Übung" und/oder die Maßgabe des MuSchG Benachteiligungen von Schwangeren entgegenzuwirken? Kann ich die Tantieme verlangen, indem ich mich auf § 21 Abs. 2 des MuSchG beziehe, indem steht, dass lediglich Einmalzahlungen für die Ermittlung des Arbeitsentgelts nicht berücksichtigt werden müssen? Ich hoffe auf etwas Klarheit gegenüber meinem AG und bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es handelt sich um eine Gratifikation, die unter der Vorbehalt der Widerruflichkeit steht. Deshalb sehe ich keinen Anspruch. Betriebliche Übung greift da gerade nicht. Liebe Grüße NB


cube

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Ich würde sagen, der Passus "... und Leistungsbereitschaft, in freier Vereinbarung" wird hier gültig. Du leistest aktuell keine Arbeit/Leistung, die in das Betriebsergebnis mit einfließt. Dazu kommt, dass ausdrücklich kein Anspruch auf Zahlung besteht. Ich würde sagen, er darf diese also streichen. Wenn du mit "andere MA´s" meinst, dass diese ebenfalls im BV sind und dennoch die Tantiemen gezahlt bekommen - das ginge dann eher nicht (von wegen Gleichbehandlung).


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