Schnugile
Hallo Fr. Bader Meine Tochter wird im Januar 2018 3 Jahre alt. Für unseren örtlichen Kindergarten hatte ich sie breits im Frühjahr 2017 angemeldet. Nun musste ich erfahren, dass zum Kindergartenjahr 09/18 erst alle 3-jährigen berücksichtigt werden und sie auf der Warteliste ist. Da es aber sehr viele Anmeldungen für 2018 gibt kann es sein dass sie keinen Platz mehr bekommt. Dann soll ich beim Bürgermeister meinen Rechtsanspruch auf eine Kindergartenplatz geltenden machen. Das ist doch dann eine Diskriminierung aufgrund des Geburtsdatums. Sollte es hart auf hart kommen, wie klagt man seinen Anspruch ein? Muss ich mir einen Anwalt nehmen? Muss ich irgendwelche Fristen einhalten? Wie weit entfernt vom Wohnort würde ein Kindergartenplatz dem Rechtsanspruch genügen? Meine Tochter geht momentan noch zur Tagesmutter. Kann ich die Gemeinde im worst case zu Schadensersatz (für die Mehrkosten) verklagen und meine Tochter dann im September 2019 in den Kindergarten bringen? Hätte sie dann weniger Rechtsanspruch? Ich bin gerade etwas panisch und hoffe Sie können mir einige Antworten geben. Vielen Dank
Hallo, Sie haben einen Anspruch auf eine Betreuung. Wenn Ihre Tochter den Kindergartenplatz nicht bekommt ( das mit dem Alter verstehe ich nicht), müssen Sie die Gemeinde unter Fristsetzung anschreiben und auffordern, einen solchen Platz zur Verfügung zu stellen. Und die Gemeinde kann dann eben die Bezahlung bei der Tagesmutter weiter übernehmen. Liebe Grüße NB
chrissicat
Ich vermute, da stimmt etwas mit den Daten nicht. Du schreibst, deine Tochter wird im Januar 2018 drei. Ist sie bereits drei oder hat sie im Januar 2019 drei??? Du fragst, wie weit der KiGa weg sein darf. Es gibt da keine Maximalentfehrnung. Der Kindergarten muss sich in der Stadt befinden, in der ihr wohnt , aber nicht unbedingt im selben Stadtteil. Diskreminierung sehe ich hier persönlich nicht. Die Kinder, die bis Oktober diesen Jahres drei werden, zählen als Dreijährige und haben einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab August diesen Jahres. Wenn deine Tochter erst im Januar drei wird, gehört sie nicht dazu. Daher habt ihr m.E. erst ab Januar einen Rechtsanspruch auf eine KiTa. Wenn die Stadt euch keinen Kita-Platz anbieten kann, hast du einen Schadensersatzanspruch, diesen kannst du natürlich einklagen.
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