Rechtliche Konsequenzen bei wiederholten Bissverletzungen in der Krippe

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rechtliche Konsequenzen bei wiederholten Bissverletzungen in der Krippe

Sehr geehrte Frau Bader, Frau Ubbens gab mir den guten Ratschlag mich mit meinem Anliegen an Sie zu wenden. Unsere Tochter (2 Jahre) wurde jetzt im Kindergarten mehrfach gebissen (2x in 3 Tagen); der 2. Biss war auf dem Rücken, hätte sie keinen dicken Pullover angehabt, sondern ein T-Shirt, wäre der Rücken offen gewesen. Das Kind, welches unsere Tochter mehrfach gebissen hat, beißt seit ca. 1 Jahr, allein in den letzten 4-5 Monaten sind insgesamt 5 Kinder mehrfach gebissen worden (z.T. auch offene Bissverletzungen). Der Kindergarten bzw. die Erzieherinnen sehen keinen Handlungsbedarf, da beißen bis zum 3. Lebensjahr normal sei (das "Beiß"-Kind ist 2 1/4 Jahre alt) und man entsprechend Verständnis haben müsse, in 9 Monaten sei alles vorbei. Sie würden dem Kind natürlich sagen, dass es nicht beißen solle und würden auch schimpfen, trotzdem kann dieses Fehlverhalten nicht abgewöhnt werden. Zu Hause beißt das besagt Kind laut Eltern schon lange nicht mehr. Ich habe jetzt um ein Elterngespräch gebeten, da ich mir das natürlich nicht noch 9 Monate ansehen möchte und es für die zuständigen Erzieherinnen doch interessant wäre zu erfahren, wie die Eltern ihrem Kind dieses Beißverhalten zu Hause abgewöhnen konnten. Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass die Eltern des Beiß-Kindes nicht anwesend wären, da dieses Beiß-Kind nicht das Problem sei, sondern mein Lebensgefährte, ich und unser Kind. Da wir uns ja offensichtlich nicht mehr wohl fühlen, hat man uns nahe gelegt, unser Kind aus dem Kindergarten zu nehmen. Was kann ich als Mutter machen, damit in diesem Kindergarten Maßnahmen ergriffen werden, dieses Beißverhalten abzugewöhnen? Ist es wirklich korrekt, dass ich als Mutter Verständnis dafür aufbringen muss, dass mein Kind und auch diverse andere Kinder immer wieder mehrfach verletzt werden? Und dass ich mein Kind aus dem Kindergarten nehmen muss, obwohl sich mein Kind nichts hat zu Schulden kommen lassen?

von Mortischa77 am 16.01.2018, 14:22



Antwort auf: Rechtliche Konsequenzen bei wiederholten Bissverletzungen in der Krippe

Hallo, das ist zwar ärgerlich, aber im gewissen Umfang leider auch normal. Eine rechtliche Konsequenz kann ich deshalb nicht erkennen. Das andere Kind kann man nicht zur Rechenschaft ziehen - und die Eltern auch nicht. Die sind nicht vor Ort und können deshalb ja auch wenig tun. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man als Eltern dem Kind das nicht einfach abgewöhnen kann - meist tut das Kind es ja, weil es sich anders nicht verständigen/ wehren kann. Anzusprechen sind hier die Erzieher - die sollen doch mal erklären, welche erzieherische Maßnahmen sie ergriffen haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.01.2018



Antwort auf: Rechtliche Konsequenzen bei wiederholten Bissverletzungen in der Krippe

Ich würde die Sache mal umdrehen. Die Krippenarbeiter sollen mal offen legen welche Maßnahmen sie haben um das Beißen zu verhindern. Nicht, was sie anschließend tun!!! Wir hatten in unserer Einrichtung einen ähnlichen Fall. Da musste sich immer eine Erzieherin in der Nähe des entsprechenden Kindes befinden um rechtzeitig einzugreifen. Blöd für die Einrichtung, aber wie sie ja sagten: das kann für Kinder bis 3 normal sein, also müssen sie darin ja geübt sein. Dein Kind muss mit Sicherheit nicht die Einrichtung verlassen. Geb die Aufgabe des "Verhinderns" ganz offen an das Personal weiter. Das ist ihre Aufgabe! Ihnen obliegt in der Zeit die Fürsorge für alle Kinder.

von Ally79 am 16.01.2018, 17:37



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