Mitglied inaktiv
hallo, ich bin Beamtin und bis April beurlaubt ohne Geld uns Sachbezüge.( erziehungsurlaub ist schon ein Jahr um...) Eiegtnlich wollte ich danach wieedr teilzeit arbeiten, aber mein Dienstherr hat keine Stellen in der Umgebung frei. Da ich ein behindertes Kind habe werde ich mich nun weiter beurlauben lassen müssen. Nun bin ich wieder schwanger, Mutterschutzfrist beginnt im August. Wenn ich meinen Antrag auf beurlaubung so stelle, dass am Tag vor dem Mutterschutz die Beurlaubung endet, habe ich dann ab dem nächsten Tag, der ja schon Mutterschutz ist, Anspruch auf mein volles Gehalt ? Die WBV erzählte mir was von 25.- am tag wenn ich im Erziehungsurlaub wieder schwanger werden würde, aber wie gesagt, ich bin nicht im Erziehungsurlaub, ich bein ohne bezüge beurlaubt, ich sehe darin einen Unterschied. Kann mich einer zwingen mich länger als gewollt beurlauben zu lassen, eigentlich nicht. und wenn ich dazwischen hätte wieder arbeiten gekonnt, ich hätte es ja auch gemacht. Danke !
Hallo, zunächst einmal gilt für Sie Beamtenrecht, je nachdem wer Ihr Dienstherr ist, Bundes- oder Landesbeamtenrecht. Da es dazu eine Vierlzahl von unterschiedlichen Gesetze gibt, kann ich ohne nähere Angaben leider nichts sagen. Ich rate Ihnen, sich an den Dienstherren zu wenden, der müsste helfen können. Gruß, NB
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