Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Fr.Bader, liebe Forum-User, seit gut drei Monaten habe ich einen neuen Freund und unsere Beziehung funktioniert bisher wunderbar. Uns belastet aber ein kleines Problem, über das wir offen sprechen, aber nicht genau wissen, wo wir entsprechende Informationen bekommen können. Er wird im November Papa. Das Kind entstand wahrscheinlich nach einer Party, obwohl die damalige Beziehung eigentlich schon beendet war. Er freut sich auf das Kind, und würde auch die Entsprechende Verantwortung übernehmen. Er geht davon aus, das es von ihm ist,kann es aber nicht 100%ig bestätigen (lt. Entbindungstermin hätte die Empfängnis über eine Woche später seien müssen) Ich weiß es gibt da Schwankungen, aber im Zweifel zweifelt man eben noch mehr. Sie ist im Moment aber ziemlich unkooperativ. Beschwert sich, das er sich nicht kümmert, lehnt aber z.B gut gebrauchte Baby Klamotten ab, die er von Verwandten hat, will seine Geburtsurkunde, ohne ihm zu sagen wofür, liegt im Krankenhaus wegen vorzeitiger Wehen, sagt er brauche sie da bloß nicht zu besuchen, soll aber mit in den Kreißsaal usw. Muß eine ziemlich komische Person sein. Vor der Schwangerschaft HartzIV Empfängerin Ohne Motivation zur Jobsuche und ohne Führerschein (da arbeitet sie wohl schon seit 3 Jahren dran). Soviel kurz und knapp zur Situation. Jetzt unsere Fragen: Kann sie ihn ohne Vaterschaftsanerkennung als Vater eintragen lassen? Welche Möglichkeiten gäbe es einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen? Wonach wird der Unterhalt berechnet? Er ist selbständig mit einem landwirtschaftlichen Betrieb. Muß er ihr auch Unterhalt zahlen? Wenn ja wie lange und wie wird der berechnet? Er hat ihr auch angeboten, das sie wenigstens Teilzeit arbeiten könnte und er so lange das Kind beaufsichtigen könnte. Ist so was möglich? Welche Rechte haben ledige Väter bezüglich Besuch und Betreuung? Wenn das Kind von ihm ist würde er es am liebsten ganz zu sich nehmen, da er sich Sorgen um die sozialen Verhältnisse und die Belastbarkeit der Mutter macht. Gäbe es da Möglichkeiten? Wäre Euch allen sehr dankbar, wenn ihr uns wenigsten teilweise weiterhelfen könntet. Ein normales, sachliches und informatives Gespräch zwischen den beiden ist im Moment so gut wie gar nicht möglich, da sie total abblockt und nur zynische Bemerkungen zurück gibt. Freue mich auf Eure Antworten Liebe Grüße Hope
Hallo, offiziell ist er z.Z. nicht der Vater. Dazu braucht es entweder eine freiwillige Anerkennung oder einen Test (im Notfall gerichtlich). Wenn diese Frage geklärt ist, hat er alle Rechte und Pflichten (Unterhalt, Umgangsrecht...) Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ihr steht bis zum 3. Geburtstag des Kindes Betreuungsunterhalt zu, aber nur wenn er leistungsfähig ist. Einnahmen - abzugsfähige Kosten-Kindesunterhalt-1100€ (selbstbehalt ihr gegenüber)= ihr betreuungsunterhalt. Er hat nur ein Umgangsrecht... wenn sie nicht will, hat er keine Chance auf Betreuung, damit sie arbeiten kann. Solange sie das alleinige Sorgerecht hat, hat er kaum Chancen, dass das Kind bei ihm aufwachsen kann, wenn sie die ZUstimmung nicht gibt.
Mitglied inaktiv
Vielen Dank schon mal für die Antwort! Aber kann mir auch jemand sagen was bei dieser Berechnung unter die abzugsfähigen Kosten fällt? Und verstehe ich das richtig, das die 1100,oo Euro der Selbstbehalt für ihn sind? Würde mich sehr über weitere Antworten freuen! Viele liebe Grüße Hope
Mitglied inaktiv
Berufsbedingte Aufwendungen (5% vom Nettoeinkommen), Vorsorge, private Krankenversicherung, Einkommens- und Kirchensteuer Ja, die 1100 sind der Selbstbehalt für ihn... gegenüber dem Kind ist er niedriger.
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