Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Heute wende ich mich für meine Freundin an Sie, da sie sonst keine Möglichkeit hat das Internet zu nutzen. Meine Freundin lebt vom Vater ihres Kindes seit 2 Monaten getrennt. Sie sind nicht verheiratet, haben aber das gemeinsame Sorgerecht. Der VAter ihrer fast 3-jährigen Tochter hat schon wieder eine neue Freundin. Nun meine bzw.ihre Fragen: 1. Die gemeinsame Tochter hält sich am Wochenende mit einer Übernachtung beim Vater auf. Auch die neue Freundin ist da. Hat man als Mutter das Recht die neue Freundin kennen zu lernen um einen Eindruck zu bekommen? Er ist strikt dagegen dass seine EX die NEUE sieht. 2. Ab Juli/August kommt die Tochter in den KIndergarten. Ab diesem Zeitpunkt wird meine Freundin wieder Vollzeit arbeiten, ist somit in der Probezeit und kann sich in dieser Zeit wahrscheinlich keinen Urlaub nehmen. Nun hat der Kindergarten im August 3 Wochen geschlossen. Sie wollte mit dem Vater regeln wie die 3 Wochen überbrückt werden. Er meinte nur das wäre nicht sein Problem. Ist er dazu verpflichtet den Urlaub zu teilen ? 3. Der UNterhalt ist auch ein offener Punkt. Es ist ein Pauschalbetrag ausgemacht. Es wäre interessant zu wissen wieviel der VAter bei einem Einkommen von 6500€ brutto monatlich als selbstständiger zu zahlen hat. 4. Wie sind seine Rechte was Urlaub betrifft? Wieviele Wochen/Tage vorher muss er der Mutter mitteilen, dass er sein Kind mit in Urlaub nehmen möchte? 5. Die letzte Frage wäre: Am Wochenende hatte er seine Tochter wieder über NAcht. Ohne es mit der Mutter abzusprechen, hat er seine Tochter zu seinem Bruder zum übernachten gegeben. Ist da so ok? Vielen Dank für Ihre Mühe. MfG Luggi
Hallo, sorry, eone so umfassende beratung sprengt hier den Rahmen (siehe Hinweise). Wenn Ihre Freundin wenig Geld hat, soll Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragn, dann wird sie von einem Anwalt beraten. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! 1.nein 2.nein 3.kann man so nicht sagen! Hängt zb davon ab was netto übrigbleibtund kommt unter anderem auch drauf an ob noch andere Unterhalt zu bekommen haben ! Da muß sie versuchen das Netto rauszubekommen und kann dann in der Düsseldorfer Tabelle nachlesen was sie für die Kleine zu bekommen hat! 4.da gibt es soweit ich weis keine Regelung 5.ja lG Chrissy
Mitglied inaktiv
Hat mich echt aufgeregt, was Du da für Unwahrheiten weitergibst! Mindestens zwei Deiner Antworten sind völlig falsch und Du stellst Sie so wie selbstverständlich ins Netz. Leute, die nicht vom Fach sind, glauben Dir das auch noch und richten ihr Leben nach diesen falschen Tatsachenbehauptungen aus. Schäme Dich! Man sollte nur den Mund auftun, wenn man auch wirklich was zu sagen hat bzw. sich seiner Sache 100 % sicher ist!!!
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