Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechte Stiefvater

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rechte Stiefvater

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Hallo Frau Bader ! Ich bin in zweiter Ehe verheiratet und habe aus der ersten Ehe 3 Kinder ! Wie ist das jetzt wenn mir etwas passiert -wo kommen die Kinder dann hin ? Zu meinem Exmann (leiblichen Vater )? Oder können sie auch bei meinem jetzigen Mann (also Stiefvater ) bleiben ? Ich möchte eigentl nach Möglichkeit vermeiden daß die 3 von ihrer jetzigen Familie -bzw Halbschwester getrennt werden ! Gibt es da Möglichkeiten ? Die Kinder sind 6, 9 und 10 Jahre alt ! lG Andrea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB


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