Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stiefvater Rechte.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Stiefvater Rechte.

michael.terseegen

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Hallo und guten Tag.. Meine Frau, hat aus erster Ehe 3 Kinder. Meine Frau und Ihr Ex Mann Teilen sich das Sorge / Umgangs und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Welche Rechte ( Endscheidungen ) darf ich als Stiefvater treffen ? Darf ich an Klassen Gespräche in der Schule Teilnehmen ? Darf ich bei den HPG `s im Jugendamt Teilnehmen auch wenn der Vater das nicht möchte ? Eine Freundliche Zusammenarbeit mit dem Kindsvater ist kaum möglich. Wir sind seit 6 Jahren zusammen und davon 4 Jahre Verheiratet. Darf das Jüngste Kind ( Lucas 10 Jahre ) auch meinen Namen annehmen ohne Einverständniss des Vaters ? Der § 1687b muss das kleine Sorgerecht Eingetragen werden bzw Schriftlich Niedergeschrieben werden...?? Ich weiß, das sind viele fragen. Danke für Ihre Antwort. Gruß Michael Tersteegen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, leider alles "nein". Sie dürfen Entscheidungen des täglichen Zusammenlebens ("Kleines Sorgerecht") treffen. Gegenüber Schule und Ärzten sind Sie in Routinefragen entscheidungsbefugt. In Notfällen, wie beispielsweise einer Operation können Sie aber auch schwerwiegende Entscheidungen treffen, soweit Ihre Partnerin nicht erreichbar ist. Eien Einbenennung ist nur mit Zustimmung des KV möglich. Liebe Grüße NB


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