Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, da ich zum erstenmal in diesem Forum bin, weiß ich nicht, ob Sie auch Väter in Fragen/Nöten beraten können. Ich schieße einfach mal los: Vor knapp einem Jahr lernte ich eine Frau kennen. Nach einiger Zeit schliefen wir miteinander. Sie sagte, sie nehme die Pille, aber in Zeiten von AIDS bestand ich darauf, auch ein Kondom zu nutzen. Leider ist das Kondom geplatzt, trotzdem verließ ich mich auf ihre Aussage wegen Pille. Das ganze passiert Anfang/Mitte Juli 2000. Wir haben den Kontakt etwas verloren, da ich keine Beziehung mit ihr wollte. Wir telefonierten ein paar mal, ich besuchte sie auch (nur so, kein Sex o. ä.) aus reiner Freundschaft. Nun erfahre ich, daß sie ein Baby bekommt. Geburtstermin ist Anfang Juni, sie hat es mir also die ganze Zeit verschwiegen, auch bei Nachfragen nichts gesagt. Sie möchte natürlich Unterhalt von mir beziehen. Nun meine Fragen: 1. Was kostet ein Vaterschaftstest? 2. Wieviel steht ihr zu, wenn ich als Vater feststehe? (Ich verdiene ca. 3800 DM brutto, da öffentlicher Dienst habe ich nette 2300 DM zur Verfügung). 3. Ich bin nicht rechtschutzversichert; kann ich die obigen Angaben (Verschweigen der Schwangerschaft etc.) vor Gericht einsetzen; wer würde die Gerichtskosten tragen? 4. Muß ich die Mutter ebenfalls unterstützen? Tut mir leid, daß ich Sie hier mit Fragen bombardiere, ich hoffe, Sie verstehen aber, wie ich mich fühle... Besten Dank und viele Grüße Nick
Lieber Nick, natürlich helfe ich auch Männern (was ´ne Frage). :-) Also: ich bin Jurist und kein Biologe, aber von Juli bis JUni? Da kommen Sie wohl kaum in Betracht. Trotzdem: 1. www.vaterschaftstest.de 2.www. jm.nrw.de (Das sind Nettobeträge und erhöhen sich etwas, wenn nur ein Kind da ist) 3.Nein, das ist zulässig. Die GK tragen Sie idR zur Hälfte 4.u.U. Schauen Sie mal in der Suchmaschine, ich habe da mal ganz ausführlich gepostet. Sonst fragen Sie noch mal. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Nick!! Zu den rechtlichen Fragen kann ich Dir leider nicht helfen. Was mich aber wundert ist der Genurtstermin. Wenn Du Anfang/Mitte Juli Geschlechtsverkehr mit ihr hattest ist es unmöglich, daß du der Vater bist, wenn der Geburtstermin Anfang Juni ist. Ich selber habe ein Kind von zwei Jahren, bin im Juli schwanger geworden(letzte Regel am 01.07.) und habe meinen Sohn Mitte April entbunden. Und er war keine Frühgeburt. Wenn Du also sicher bist, daß Du nur im Juli mit ihr Sex hattest, kannst Du nicht der Vater sein. Liebe Grüße Saskia
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