Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechte nach Erziehungsurlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rechte nach Erziehungsurlaub

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, man hört sehr viel über die Rechte im Erziehungsurlaub, was ist danach?! Meine konkrete Frage: Hat man nach dem Erziehungsurlaub einen Anspruch auf einen 19 Stunden Job? Oder ist man hier auf den good-will des AG angewiesen? Wo bekommt man hierzu allgemeine Informationen? Vielen Dank im voraus und herzliche Grüsse Carola Reeh


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Carola, schauen Sie mal unter dem Begriff "Teilzeitarbeitsgesetz" n der Suchmaschine von meinem Forum. Ich habe dazu ausführlich geschrieben. Das Gesetz als solches finden Sie unter www. bma.de/download/gesetze/teilzeitgesetz.htm Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Nach dem neuen Teilzeitarbeitsgesetzt haben Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern diesen Anspruch generell. Ich habe es so verstanden, daß es in der Elternzeit die Besonderheit hat, daß man einem den Vollzeitjob freihalten muß. Ich weiß nämlich nicht, ob man bei einem "normalen" Teilzeitjob jederzeit wieder sagen kann, man möchte doch wieder Vollzeit arbeiten. Ansonsten sind die Rechte ziemlich gleich. Stöber doch mal im Internet unter dem Suchbegriff Teilzeitarbeitsgesetz (oder so ähnlich). Viele Grüße Claudia


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