Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechte im Erziehungsurlaub bei Zerschlagung eines Konzerns/Firma

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rechte im Erziehungsurlaub bei Zerschlagung eines Konzerns/Firma

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Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich eine Auszeit von 3 Jahren nehme, um in den Erziehungsurlaub zu gehen und während dieser Zeit die Firma/Konzern verkauft wird und meine Stelle als Mitarbeiter in der Holding/Verwaltung überflüssig wird. Wie sieht es dann rechtlich für mich aus? Übernimmt der neue Eigentümer alle Rechte und Pflichten auch bei den Mitarbeitern, die sich im Erziehungsurlaub befinden oder aber kann man aufgrund einer sehr langen Zugehörigkeit von bsp. 10 Jahren mit einer Abfindung rechnen? Beziehungsweise habe ich eher einen Anspruch auf eine Abfindung, wenn ich einen recht kurzen Erziehungsurlaub nähme, um bei einem Verkauf und der dann kommenden Streichung meines Arbeitsplatzes präsent und greifbar bin. Es wäre schön, von Ihnen zu hören, vielen Dank im voraus! Susanne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Susanne, wenn der Betrieb verkauft wird und eine Firmennachfolge eintritt, besteht das alte Arbeitsverhältnis völlig unverändert fort. Der Vertrag wird übernommen. Wenn die Stelle nicht mehr existent ist, kann man Ihnen höchstens betriebsbedingt kündigen (sehr problematisch). Ob Sie eine Abfindung erhalten, hängt vom Arbeitsvertrag und Ihrem Verhandlungsgeschick ab. Gruß, NB


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