Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader! Wir sind aus Österreich. Mein Freund und ich erwarten in Kürze Nachwuchs. Meine Mutter akzeptiert meinen Freund nicht und macht uns Terror. Um uns gegen sie abzusichern, wollen wir die Vaterschaft noch vorgeburtlich anerkennen lassen. Frage: Hätte meine Mutter, falls mir bei/nach der Geburt etwas zustößt, in irgendeiner Form mehr Entscheidungsrecht in Bezug auf das Kind als der anerkannte, leibliche Vater? Gäbe ihm eine Eheschließung ihr gegenüber mehr Rechte? Oder kann er als Vater in jedem Fall für das Kind entscheiden, falls ich dazu nicht in der Lage bin (das wäre mir sehr recht)? Vielen Dank für Ihre Mühe!
Liebe Carina, ich kenne mich nur im deutschen Recht aus. Aber auch bei IHnen wird der Vater mehr REchte haben als die Großmutter. Besser, wenn man verheiratet ist. Und, liebe Carina, als jemand, der gerade seine Mutter verloren hat, bitte ich: vertragen Sie sich. Gruß, NB
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Sehr geehrter Frau Bader, unser Sohn ist 5 und mein Mann und ich haben seit Jahren ein schwieriges Verhältnis zu seiner Mutter. Nach einigen gescheiterten Versuchen, haben wir uns seit ca. einem halben Jahr für den totalen Kontaktabbruch entschieden. Auch davor war unser Sohn nur alle paar Monate und immer nur mit seinem Vater zusammen dort. Ha ...
Liebe Frau Bader, Ich hoffe, diese Frage ist hier richtig. Und zwar würde ich gerne wissen, welche Rechte und Möglichkeiten es für mich und meine Tochter gibt, falls es zwischen mir und meinem Mann zur Trennung /Scheidung kommt. Was darf er und was nicht? Was kann ich tun etc? Herzlichen Dank vorab
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 16. SSW und habe meinen Arbeitgeber (Öffentlicher Dienst) vor mehr als 2 Wochen über meine Schwangerschaft informiert. Seitdem wurde mir noch kein Gespräch angeboten, um meine Fragen zu klären und die individuelle Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Ich habe bereits mehrfach telefonisch und per Mail um ...
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