Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechte bei 630 Job!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rechte bei 630 Job!

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Hallo! Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 27SSW schwanger! Von Anfang an hatte ich Schwierigkeiten mt meinem Arbeitgeber. ich arbetie da auf 630DM Ebene mit einem Freistellungsauftrag! Jetzt hab ich Nierenprobleme bekommen und da ich, es ist ein Supermarkt, an der Kasse sitze, hat mich mein Arzt krank geschrieben. Es ist mir dort nicht möglich gewesen, zwischen durch mal auf Toilette gehn zu können, was bei einem Nierenstau aber notwendig ist! Als mein Mann die AU hingebracht hat, meinte der Chef, Ende Oktober könnte ich mir meine Papiere abholen! Kann er das so ohne weiteres?? Es ist nichts befristetes!! Muß er mir die Tage, wo ich krank bin, auch bezahlen? Ich werde dort nach geleisteten Stunden bezahlt und war nur Samstags dort. Und immer, das heißt jeden Samstag 6STD ( 30Min.Mittagpause und 15 Min. Frühstückspause) Arbetiszeit von 8:00 bis 15:00 Uhr! Und das ist jeden Samstag gleich!!! Ich danke Ihnen schon mal im Vorraus für Ihre Antwort! Ines


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Ines, Ein 630er ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem 630 er hat man folgende Ansprüche: - Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag auf Wunsch schriftl. - Erziehungsurlaub: bis zu 3 J. - Erziehungsgeld: wie bei jedem anderen auch - Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden - Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN - Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV) - Mutterschaftsgeld in Höhe von DM 400 vom Bundesversicherungssamt (Formulare unter 0228-619-1888), also ein Entbindungsgeld - Sozialversicherung: wird pauschal iHv 10 % vom AG bezahlt - Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden. - Urlaub: vier Wochen pro Jahr - Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä. Gruß, NB


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