Liebe Frau Bader,
ich bin angestellte Geschäftsführerin und würde gern nach 4 vollen Elternzeitmonaten wieder Teilzeit in Elternzeit zurückkehren. Dies wird wohl abgelehnt werden, da es "nur normalen Mitarbeitern" zusteht. Ist das so korrekt - wie sind meine Aussichten, wenn ich Einspruch einlege?
Herzlichen Dank
Mino
von
Mino1979
am 14.01.2020, 12:06
Antwort auf:
Recht Teilzeit in Elternzeit als angestellte Geschäftsführerin
Hallo,
Geschäftsführer haben idR Anteile der Firma - ist das bei Ihnen nicht so? Dann können Sie einen Arbeitnehmerstatus haben.
Problem ist aber, dass eine Geschäftsführertätigkeit wahrscehinlich nicht in Teizeit ausgeübt werden kann und der Ag somit wichtige betriebliche Gründe nennen kann, die dr Teilzeit entgegenstehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.01.2020
Antwort auf:
Recht Teilzeit in Elternzeit als angestellte Geschäftsführerin
Eher schlecht. Den es ist fraglich ob du diese Stelle in TZ abdecken kannst. Wenn wichtige betriebliche Gründe vorliegen welche der AG glaubhaft darstellen kann, darf er TZ ablehnen. Überlege auch selbst ob das überhaupt machbar wäre unter 30 std zu bleiben auch mit Überstunden.
Er kann dir aber dann nicht verbieten in der EZ woanders in TZ zu arbeiten, solange es kein Konkurrent ist.
von
Felica
am 14.01.2020, 13:01