Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Recht Teilzeit in Elternzeit als angestellte Geschäftsführerin

Frage: Recht Teilzeit in Elternzeit als angestellte Geschäftsführerin

Mino1979

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Liebe Frau Bader, ich bin angestellte Geschäftsführerin und würde gern nach 4 vollen Elternzeitmonaten wieder Teilzeit in Elternzeit zurückkehren. Dies wird wohl abgelehnt werden, da es "nur normalen Mitarbeitern" zusteht. Ist das so korrekt - wie sind meine Aussichten, wenn ich Einspruch einlege? Herzlichen Dank Mino


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Geschäftsführer haben idR Anteile der Firma - ist das bei Ihnen nicht so? Dann können Sie einen Arbeitnehmerstatus haben. Problem ist aber, dass eine Geschäftsführertätigkeit wahrscehinlich nicht in Teizeit ausgeübt werden kann und der Ag somit wichtige betriebliche Gründe nennen kann, die dr Teilzeit entgegenstehen. Liebe Grüße NB


Felica

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Eher schlecht. Den es ist fraglich ob du diese Stelle in TZ abdecken kannst. Wenn wichtige betriebliche Gründe vorliegen welche der AG glaubhaft darstellen kann, darf er TZ ablehnen. Überlege auch selbst ob das überhaupt machbar wäre unter 30 std zu bleiben auch mit Überstunden. Er kann dir aber dann nicht verbieten in der EZ woanders in TZ zu arbeiten, solange es kein Konkurrent ist.


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