Mitglied inaktiv
Hallo, der geschiedene Vater mit gemeinsamen Sorgerecht nimmt das Kind (10J) für 2 einzelne Übernachtungen pro Monat(14.00 bis nächsten Tag 19.00) und nur 1 Woche Urlaub pro Jahr zu sich. Das Kind würde ihn gern öfter sehen, er wohnt nicht weit entfernt. Muß es hinnehmen, daß es sich um einen zwar regelmäßigen, aber seltenen Kontakt handelt oder hat es Recht auf längere Kontaktzeiten? MfG
Hallo, mag es haben, aber leider kann man den KV nicht zwingen. ich würde mal mit ihm reden - es ist doch schön, wenn das KInd ihn sehen will Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Das Kind hat das Recht auf Umgang mt seiem Vater und könnte das gerichtlich auch einklagen. Vom Gesetz her zumindest, aber umgesetzt werden kann das nicht, denn es widerspricht den Persönlichkeitsrechten des Vaters, man kann ihn nicht zwingen. Was sagt denn der Vater zum Wunsch des Kindes und wieso geht er nicht darauf ein ? Alternativ würde ich , wenn ich alleine nicht weiterkomme, versuchen das Jugendamt bemühen, die ihm auch verdeutlichen können, wie wichtig das für das Kind ist. Vielleicht können sie vermitteln.
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Guten Tag, wie wird denn der Umgang in den Ferien bei Kindergartenkindern normalerweise geregelt? Die Kleinen haben bei uns nur im Sommer drei Wochen keinen Kindergarten (weiß nicht ob das überall so ist). Der Sohn meines Freundes wird im November 5 Jahre und ist alle Zwei Wochen von Samstag morgen bis Sonntag Abend und den darauf folgenden Mittw ...
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Sehr geehrte Frau Bader, Meine Tochter ist 21 Monate alt und ich bin alleinerziehende Mama. Ich habe mich in der Schwangerschaft vom Kindsvater getrennt, weil es immense Probleme gab. Demütigungen der Eltern des Kindsvaters mir gegenüber, sie griffen mich als werdende Mutter an, er ergriff immer Partei für sie, Instrumentalisierung der Eltern d ...
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