anni_200
hallo, ich habe mal eine frage! ich war mit einer frau zusammen und sie hatte sich kinder gewünscht aber sie wollte sie nicht austragen und musste ich es machen! ich war mit ihr 4jahre zusammen und habe 2kids!sie war auch bei der geburt mit dabei die grosse ist jetz 3j.und die kleine ist 1 1/2j.! in der beziehung gab es viel gewalt und streiterein deswegen bin von ihr weg weil es die kids alles mitbekommen haben und man hat es auch bemerkt wie die kids drauf waren sehr unruhig! wir sind jetz ca.9monate auseinander und sie möchte die kids sehen also umgang haben aber ich bin dagegen wegen ihrer akresivität! hat sie den ein recht umgang zuhaben auch wenn sie keine mutter von den zweien ist ? ich danke schon im vorraus!lg anni
Hallo, ich gehe mal davon aus, dass keine eingetragene Lebensgemeinschaft u keine Adoption vorliegt. Nach Urteilen steht da kein Umgangsrecht zu Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
hallo also wie das in gleichgeschlechtlichen partnerschaften ist kann ich dir nicht sagen,wurde das kind von ihr adoptiert? dann hat sie auch ein umgangsrecht,ansonsten müsste es ein gericht klären, da wird aber oft nicht für das umgagngsrecht entschieden,hab das hier gefunden. http://www.lto.de/de/html/nachrichten/2441/Umgangsrechte-in-der-Regenbogenfamilie/
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