Kurzgefasst:
Der Umgang funktioniert nicht.
Ich bat um ein Gespräch beim Jugendamt.
Beim Kind liegt eine Starke Neurodermitis vor außerdem eine Chronische Bronchitis und eine Entwicklungsverzögerung (er liegt 1 Jahr zurück), die mit Behandlung und strukturierten Tagesablauf zwecks Stressvermeidung gut im Griff zu bekommen ist. Er ist auch in Behandlung.
Ich Bat im häufigeren Umgang damit sich das Kind am Vater gewöhnen kann was bisher nicht geschehen ist. Grund hierfür weil aufgefallen ist das willkürlicher Umgang wie er bisher Stattfand immer mit Tagelangen Starken Schüben reagiert worden ist vom Kind her.
Das Jugendamt sieht es allerdings anders, hier wird gesagt mein Sohn müsse es so hinnehmen und lernen damit umzugehen.
Die Gesundheit sei gleich zu setzen mit dem Recht auf Umgang.
Mein Vorschlag war alle 2 Wochen, der Vater will nur alle 4 Wochen
Laut seiner Aussage her wegen Stress.
Gegenvorschlag war erst wieder in Kontakt zu treten wenn er Zeit aufbringen kann für einen Regelmäßigen Umgang.
Muss ich das so hinnehmen?
von
eilatan89
am 25.02.2016, 00:02
Antwort auf:
Steht das Recht auf Umgang über das Recht auf Gesundheit?
Hallo,
Vater u Kind haben ein recht auf Umgang. Leider kann man den Vater nicht zwingen, es häufiger zu tun. Man kann es ihm aber auch nicht verwehren. Also gibt es keine andere Lösung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.02.2016
Antwort auf:
Steht das Recht auf Umgang über das Recht auf Gesundheit?
Ja, das wirst Du.
Alle 4 Wochen ist doch regelmäßig.
Nicht oft, aber ein fester Abstand.
Meine Schwiegereltern wohnen etwa 700km weg. Die Kinder sehen sie alle 3-4 Monate und haben dennoch eine innige Bindung.
von
Sternenschnuppe
am 25.02.2016, 07:22
Antwort auf:
Steht das Recht auf Umgang über das Recht auf Gesundheit?
Ja gut, aber meine eigentlich frage ist wirklich
Steht das recht auf Gesundheit unter dem Recht auf Umgang?
Oder ist das gleich gestellt?
Diese Aussage vom Jugendamt machte mich stutzig?
von Menschlichen Verstand her müsste doch das Recht auch Gesundheit über alles stehen, wenigstens hier in Deutschland?
von
eilatan89
am 25.02.2016, 13:18
Antwort auf:
Steht das Recht auf Umgang über das Recht auf Gesundheit?
Kannst Du denn nachweisen dass das Kind gesundheitlich leidet weil es den Vater zu weng sieht ? Richtig nachweisen?
Was ist denn Dein Wunsch ? Was soll passieren?
Und wie alt ist das Kind ?
von
Sternenschnuppe
am 25.02.2016, 13:21
Antwort auf:
Steht das Recht auf Umgang über das Recht auf Gesundheit?
Ja ich hab Berichte unter anderem eine Ausführliche Bescheibung seiner Entwicklungsverzögerung, besonders der Kindergarten beschreibt Manuels stand gut und es sind viele Beispiele drin zu lesen.
Auch nachweise wegen seiner Neurodermitis, beim Hautarzt kann man mit entsprechender Schweigepflichtsentbindungen nachschauen lassen das es nicht ein Hefepilz oder eine Nahrungsmittelallergie ist.
Bezüglich zum Kindsvater liegt außer meiner beschreibungen schriftlich nichts vor.
Mein Wunsch ist es, das mein Sohn gut geht.
Es soll eine Lösung gefunden werden, mit dem mein Sohn auch umgehen kann, ich finde nicht das mein Sohn es akzeptieren muss das er jedes mal von neuen auf den Umgang negativ reagiert.
Mein Sohn ist 3 aber die Entwicklungsverzögerung zieht ein komplettes Jahr ab.
Meine eigentliche Frage ist immer noch nicht Beantwortet, Ich will wissen ob das Recht auf Umgang wichtiger oder gleichzusetzen ist mit dem Recht auf Gesundheit.
Mein Menschenverstand sagt mir das es nicht so ist.
von
eilatan89
am 26.02.2016, 22:49
Antwort auf:
Steht das Recht auf Umgang über das Recht auf Gesundheit?
Du schreibst es doch selbst.
Du kannst nicht im Ansatz nachweisen, dass all diese Einschränkungen was mit dem Vater zu tun haben.
Hätte Dein Sohn starkes Asthma und er wäre Kettenraucher und das Kind landet nach jedem Umgang im Krankenhaus. Das wäre nachweisbar.
Was genau passiert also nach dem Umgang?
Liegt es am Vater oder vielleicht an Dir, weil das Kind merkt wie angespannt Du mit dem Umgang bist und es auf ihn überträgst.
Offenbar willst Du mehr Umgang mit dem Vater, wieso nicht weniger wenn es dem Kind danach immer so geht?
Und man kann niemanden zum Umgang zwingen. Alle 4 Wochen ist eine verlässliche Größe. Wäre er auf Montage oder würde 900km entfernt wohnen würde es auch nicht alle zwei Wochen gehen.
Gehe mal in Dich ob Du nicht viel mehr ein Problem damit hast als das Kind.
von
Sternenschnuppe
am 27.02.2016, 16:32