Mitglied inaktiv
Mich würde mal interessieren wie die Lage da ist: Ich bin 19 und bekomme mein kind im Mai. Der Vater des Kindes war damit nicht einverstanden, denn es war nur ein One Night Stand zwischen uns er war zu dem Zeitpunkt noch 17.Seine Mutter kommt mir nun damit das sie mir das Kind wegnehmen will und das ich sowieso mit jedem ins bett gehe obwohl sie mich gar nicht kennt.Sie will natürlich einen Vaterschaftstest und wenn ihr Sohn nicht der Vater wäre würde ich eine Verleumdungsklage dran kriegen. Ich weiß aber das er der Vater ist. Kann sie mir das Kind überhaupt wegnehmen? Kann sie mir rechtlich gesehen irgendwas anhängen? Wie ist das dann später mit dem Sorgerecht? Ab welchen Alter kann man einen Vaterschaftstest machen lassen? Kann sie beim Jugendamt irgendwelche Dinge anhängen(Behauptung das ich mit jedem ins Bett gehe)? Danke schon im voraus. Nancy
Liebe Nancy, lassen Sie sich von dieser Person bloss nicht verrückt machen. Sie kann Ihnen das Kind nicht wegnehmen. Wenn das Jugendamt der Ansicht ist, Sie sind nicht geeignet, dem Kindswohl zu entsprechen, wird eine Entscheidung getroffen. Aber in normalen Fällen müssen Sie aber nicht davon ausgehen. Unterhalt muß er natürlich zahlen, wenn er kann. Gehen Sie zum Jugendamt, das unterstützt Sie. Schauen Sie mal über die Suchmaschine, es gab kürzlich einen ähnlichen FAll (die Mutter des Sohnes wollte die ss Frau sogar wegen Kindesmißbrauch anzeigen), vielleicht können Sie sich mal zum persönlichen Erfahrungsaustausch mailen. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Ich arbeite in einem Team von 4 Leuten, 1 Mann hat eine Partnerschaft, 2 sind Singles. Ansage: Urlaubsplanung bis Ende März abgeben. Jetzt habe ich die Zusage vom Vater vom Kleinen bekommen, dass wir uns den Urlaub in den Sommerferien aufteilen können. Habe also Urlaub eingereicht. Böses Erwachen: alle Kinderlosen haben Urlaub in den Ferien ein ...
Guten Tag Frau Bader, mein Kind geht in einen Kindergarten, wo sein Sprachentwicklungsstand anhand des BaSiK-Bogens bewertet wird (BaSiK = „Begleitende alltagsintegrierte Sprachentwicklungsbeobachtung in Kindertageseinrichtungen“). Mit diesem Verfahren sind wir auch einverstanden: Wir haben schriftlich der Beobachtung zugestimmt und möchten auch ...
Guten Tag Frau Bader, bei mir gibt es Streitigkeiten über die Verteilung meiner wöchentlichen Arbeitszeit im neuen Teilzeitvertrag und mein Arbeitgeber möchte nun den Betreuungsvertrag mit den Betreuungszeiten sehen. Ist das rechtens? Beste Grüße und vielen Dank vorab!
Guten Abend, Mein Mann und ich werden demnächst aufgrund eines tollen Jobangebots meines Mannes nach Österreich ziehen - ich befinde mich gerade in Elternzeit und habe bisher in einem internationalen Unternehmen gearbeitet - gerne möchte ich dort weiterhin arbeiten jedoch nur zb alle 2 Wochen nach Deutschland reisen und den Rest Remote arbeiten … ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Tochter ist 21 Monate alt und ich bin alleinerziehende Mama. Ich habe mich in der Schwangerschaft vom Kindsvater getrennt, weil es immense Probleme gab. Demütigungen der Eltern des Kindsvaters mir gegenüber, sie griffen mich als werdende Mutter an, er ergriff immer Partei für sie, Instrumentalisierung der Eltern d ...
Hallo,meine Tochter lebte bei ihrem Vater der dieses Jahr im August verstorben ist. Nach Jahre langem psychoterror und schlimmen Behauptungen,lügen und so weiter habe das Sorgerecht meiner Tochter freiwillig abgegeben. Angst spielte eine sehr große Rolle vor dem Vater meiner Tochter. Nun ist er wie schon geschrieben tot jnd sie soll zu mir kommen,d ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage, die mich zwar nur indirekt betrifft, welche ich selbst jedoch nicht beantworten kann. Wenn eine junge Frau mit dem Jugendamt zusammen arbeitet, Hilfen in Anspruch nimmt und erneut schwanger wird...muss sie dies mitteilen oder verhält es sich ähnlich einem Bewerbungsgespräch, in dem sie notfalls lüge ...
Hallo Frau Bader, ist es rechtlich zulässig im Kindergarten nur in einem Teil der Gruppen Mittagessen anzubieten, obwohl der Bedarf in allen Gruppen besteht und es auch (mit ein paar Veränderungen im Ablauf) umsetzbar wäre? Die Frage bezieht sich auf Bayern, der Träger ist kirchlich. Vielen Dank!
Guten Tag Frau Bader, Ich habe vor meiner Schwangerschaft 4 Jahre Vollzeit auf meiner Arbeitsstelle gearbeitet. Mit Bekanntwerden meiner Schwangerschaft wurde ich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Nach meiner Elternzeit möchte ich gerne in Teilzeit zurück zu meinem Arbeitgeber (großer Träger mit mehreren Standorten). Habe ich ein "Recht" a ...
Hallo, mein neuer Partner und ich haben ein gemeinsames Kind und möchten heiraten. Unser gemeinsames Kind trägt bereits seinen Nachnamen, ich möchte diesen gern annehmen. Allerdings war ich zuvor bereits verheiratet. Aus dieser Ehe gingen wundervolle Kinder hervor. Mittlerweile habe ich auch das alleinige Sorgerecht. Er würde niemals einer ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz