Hallo,
ich bin noch in der Elternzeit und gehe während dieser 20Std die Woche arbeiten. Meine jüngste Tochter geht während dieser Zeit zu einer Tagesmutter.
Meine Frage: Bei Ausfall der Tagesmutter durch Krankheit habe ich da ein Recht Erholungsurlaub zu nehmen, um die Tochter zu betreuen ? Und würde dieses auch für meinen Mann gelten, falls ich einen wichtigen Termin hätte ?
Viele Grüße
jademaus
Mitglied inaktiv - 16.08.2008, 12:55
Antwort auf:
Recht auf Urlaub zur Kinderbetreuung ?
Hallo,
ich fürchte nein
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.08.2008
Antwort auf:
Recht auf Urlaub zur Kinderbetreuung ?
Grundsätzlich: nein:
Man solltre bei der Kinderbetreuung immer einen "Plan B" haben.
Ob nun über die tagesmutter eine Alternative angeboten wird oder ob man diese selbst sucht....
Dem AG kann ziemlich egal sein, wie Du die Kinder betreut bekommst.
Das gilt auch für den Vater, da muß das bei Dir kein "wichtiger" Temin in der Arbeit sein :-)
Ausnahmen sind die gesetzlichen "Kind krank Tage" für die es in der gesetzl. KV Lohnersatzleistung gibt.
Viele Grüße
Désirée
mit Plan B und C
Mitglied inaktiv - 17.08.2008, 16:12