Sehr geehrte Frau Bader,
hat ein berufstätiger Vater Anspruch auf Sonderurlaub, wenn die Mutter schwer erkrankt ist und sonst niemand zur Betreuung eines Kleinkinds und eines Neugeborenen verfügbar ist?
Mit freundlichen Grüßen
rimagi
Mitglied inaktiv - 20.03.2009, 11:01
Antwort auf:
Urlaub für berufstätigen Vater zur Kinderbetreuung wg Krankheit der Mutter
Hallo,
eigentlich steltt die KK eine Haushaltshilfe - je nach KK kann das auch der Mann sein (wenn gesetzl. versichert)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.03.2009
Antwort auf:
Urlaub für berufstätigen Vater zur Kinderbetreuung wg Krankheit der Mutter
Also, mein Mann hat damals bei seinem Arbeitgeber ein Schreiben hinterlegt, welches bestätigt hat, dass ich so krank bin und nicht die Betreuung meines Babys übernehmen kann. Das hat dann gereicht. (Erst hatten wir Kindkrank bescheinigt bekommen, aber das bezahlt die KK nicht.).
Dann habe ich bei meiner KK eine Haushaltshilfe beantragt und meinen Mann angegeben. Die haben dann sein Arbeitsausfall bezahlt.
Oder Dein Mann lässt sich halt selbst krankschreiben!
LG Die Katja
Mitglied inaktiv - 20.03.2009, 21:07