Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub für berufstätigen Vater zur Kinderbetreuung wg Krankheit der Mutter

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Urlaub für berufstätigen Vater zur Kinderbetreuung wg Krankheit der Mutter

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, hat ein berufstätiger Vater Anspruch auf Sonderurlaub, wenn die Mutter schwer erkrankt ist und sonst niemand zur Betreuung eines Kleinkinds und eines Neugeborenen verfügbar ist? Mit freundlichen Grüßen rimagi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, eigentlich steltt die KK eine Haushaltshilfe - je nach KK kann das auch der Mann sein (wenn gesetzl. versichert) Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Also, mein Mann hat damals bei seinem Arbeitgeber ein Schreiben hinterlegt, welches bestätigt hat, dass ich so krank bin und nicht die Betreuung meines Babys übernehmen kann. Das hat dann gereicht. (Erst hatten wir Kindkrank bescheinigt bekommen, aber das bezahlt die KK nicht.). Dann habe ich bei meiner KK eine Haushaltshilfe beantragt und meinen Mann angegeben. Die haben dann sein Arbeitsausfall bezahlt. Oder Dein Mann lässt sich halt selbst krankschreiben! LG Die Katja


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

ich war vor 2 Wochen wg. einer ambulanten AS einen Tag im KKH, mein Mann mußte den Tag frei nehmen und unsere beiden kleinen Kinder zu betreuen. Wir sind privat krankenversichert, der Arbeitgeber meines Mannes (Bankentarif) sagte, ihm stehen keine bezahlten Betreuungstage zu. Ist das so in Ordnung? Muß er Urlaub nehmen, wenn ich krankheitshalber f ...

Hallo. Meine Ex-Lebensgefährtin muss für etwa 2-3 Wochen ins Krankenhaus. Wir haben eine 5jährige Tochter die bei ihr lebt. Mir ist bekannt das wir von der KK eine Haushaltshilfe beantragen können, dieses ist insofern auch mit der KK abgeklärt das ich die Betreuung übernehmen möchte. Jetzt spielt aber mein Arbeitgeber nicht mit. Er möchte mi ...

Hallo Frau Bader, ich weiß nicht, ob ich bei Ihnen richtig bin, bitte entschuldigen Sie bitte, wenn nicht. Ich arbeite seit 01/2017 Vollzeit, da mein Mann (wegen Umstrukturierung seit 03/2017 arbeitslos) aufgrund einer mittelschweren bis schweren Depression mittlerweile auch körperlich so eingeschränkt (Schwindel, Bluthochdruck usw.) ist, dass i ...

Guten Abend, ich habe einen 6 jährigen Sohn, der tagsüber in die Schule plus Hort geht. Seit der Trennung von seiner Mutter vor Jahren betreue ich ihn zu ca. 48%, also alle 2 Wochen am Wochenende und unter der Woche ist er 2-3 Nächte bei mir. Ich zahle der Mutter trotzdem einiges an Unterhalt. Nun bin ich ab nächster Woche für mindestens 14 Tage ...

Ich habe einen 48 Stunden Vertrag in der Kita. Die erste Woche gab es wegen Personalmangel keine Eingewöhnung . 17 Tage in 8 Wochen  ist früher Schluss da die Kräfte erkrankt sind und in einer anderen Gruppe wegen unbesetzter Stelle ausgeholfen werden muss. So wie ich es verstehe gibt es kein Recht auf Beitragsreduzierung, oder? Noch schlimm ...

Liebe Frau Bader, bitte lesen Sie einmal die fachliche Weisung zur Zumutbarkeit der Arbeit  Punkt 2.3 Kinderbetreuung/ Kindererziehung  https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-II-10_ba015846.pdf#page10   Ich denke es ist ganz klar beschrieben, dass eine Fremdbetreung von Kindern u3 stets eine freiwillige Sache ist und ein Rechtsa ...

Guten Abend Frau Bader, nach einjähriger Krankheit im Krankengeldbezug (Vertrag wurde im Jan 2024 nicht verlängert und hat dann geendet, 20 Std Vertrag) bin ich bald wieder arbeitsfähig (20 Wochenstd.) und beantrage ALGI. Als Alleinerziehende habe ich nur eine Kernzeitbetreuung meines Grundschulkindes (1.Klasse) bis 13.00 Uhr aber keine Sommerf ...

Liebe Fr. Bader, ich arbeite in der Klinik und war nun 3 Monate krankgeschrieben. Ich wurde in einem Monat der ersten 6 Wochen Krankheit, von der Stationsleitung bewusst ins Minus geplant mit 12,4 Std. und soll jetzt nach dem ich wieder gesund geschrieben bin, diese Zeit nacharbeiten. Begründung ist: man müsse ja einen Soll ansetzen. Der Soll wäre ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter und ich sind leider zweimal hintereinander an Krätze (scabies) erkrankt und mussten somit zwei Mal in Quarantäne. Deshalb brauchte meine Tochter durch zwei mal Qurantäne, zwei neue Eingewöhnungen in der Krippe. Während der zweiten Qurantäne wurde ich angerufen von der Leitung der Einrichtung, die mir kurz ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kind im sep 2024 geboren und bin selbstständig die Bemessungzeitraum war festgelegt steuerlich Jahre 2023 .Ich habe ein Änderung Bemessungszeit Antrag bei Elterngeld Stelle aufgrund Schwangerschaft bedingt Krankheit gestellt .Ich hatte ein stilles Geburt am 31.12.2022 und dadurch mein Gebärmutter Schwerverletzt wa ...