Frage:
Kinderbetreuung bei Krankheit des Vaters
Guten Abend,
ich habe einen 6 jährigen Sohn, der tagsüber in die Schule plus Hort geht. Seit der Trennung von seiner Mutter vor Jahren betreue ich ihn zu ca. 48%, also alle 2 Wochen am Wochenende und unter der Woche ist er 2-3 Nächte bei mir. Ich zahle der Mutter trotzdem einiges an Unterhalt. Nun bin ich ab nächster Woche für mindestens 14 Tage im Krankenhaus, wenn nicht sogar länger. Danach kommt ggf. eine Tagesklinik in Frage. Die Mutter des Kindes weigert sich nun, unseren Sohn in „meinen“ Zeiten zu betreuen. Ihrer Arbeit kann sie weiter nachgehen, da er ja tagsüber in der Schule ist. Sie ist aber nicht gewillt ihn an den Wochenenden zu nehmen und unter der Woche auch nicht. Sie würde sich ggf. darauf einlassen, wenn ich sie dafür bezahle. Ich habe niemanden, der ihn für so lange Zeit betreuen würde. Ist sie in dem Fall dazu verpflichtet? Wenn sie sich weigert, was passiert mit meinem Sohn? Bin ich verpflichtet ihr noch mehr Unterhalt zu zahlen? Dazu fehlen mir die Mittel. Ich danke Ihnen für die Mühe!
von
Huibu1
am 24.11.2020, 19:39
Antwort auf:
Kinderbetreuung bei Krankheit des Vaters
Hallo,
ich finde es toll, dass Sie eine Regelung gefunden haben, die dem Kindeswohl so entspricht.
Wenn Sie aber nun krank sind, sind Sie krank. das ist nicht boshaft oder sonstiges und ich kann nicht erkennen, warum Sie der Mutter, die ja die Pflicht zur Fürsorge hat, etwas für die Betreuung zahlen sollen.
Ich würde hier das JA einschalten.
Außerdem kann ja auch mal die Mutter krank werden und Sie übernehmen die Hauptpflege.
Manus manum lavat.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.11.2020
Antwort auf:
Kinderbetreuung bei Krankheit des Vaters
Ich würde mich ans JA wenden. Weil unter den Voraussetzungen würde ich alles in die Wege leiten damit der Junge dauerhaft zum Vater kommt.
Kurzfristig würde ich schauen ob es eibe Lösung gibt in Form von Grosseltern, Eltern des Schulfreund, Nachbarn oder evtl auch das das Kind im notfall mit in die Klinik kann für danach würde ich bei der kk nachfragen wegen einer haushaltshilfe.
Im aller blödesten Falle kann das JA auch helfen bei einer Betreuung. Notfalls über eine pflegestelle.
von
Felica
am 24.11.2020, 20:44
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Kinderbetreuung bei Krankheit des Vaters
dir fehlen die mittel, mir die worte. sorry, ich würde dir raten dich ans jugendamt zu wenden, was dort vorgeschlagen wird. habt ihr diese betreuungsvereinbarung schriftlich fixiert? ich finde das, sorry, unerhört von der mutter. hoffentlich findest du eine für dich und das kind akezptable lösung. sie bezahlen würde ich definitiv NICHT. und für dich alles gute und schnelle gute besserung dann!
von
mellomania
am 24.11.2020, 20:58
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Kinderbetreuung bei Krankheit des Vaters
Ja, wir haben es schriftlich fixiert. Mir war leider nicht klar was passiert, wenn ich mal länger krank bin. Im umgekehrten Fall würde ich selbstverständlich die Betreuung übernehmen. Ich hoffe ich bekomme schnell einen Termin im Jugendamt, denn der stationäre Aufenthalt soll nun schon in 3 Tagen starten und ich hab Angst, dass der Kleine nicht versorgt ist.
von
Huibu1
am 25.11.2020, 01:15
Antwort auf:
Kinderbetreuung bei Krankheit des Vaters
naja, das machen Väter seit Jahrzehnten so. Es ist deine Betreuungszeit (die du sicherlich auch aktiv so eingefordert hast) also ist es auch an dir, in deiner Betreuungszeit Ersatz zu suchen.
Das muss jedes andere alleinerziehende Elternteil auch. Und gerade, wenn ihr etwas schriftlich vereinbart habt ist es deine Zeit und du musst dich um einen Ersatz bemühen.
Was machst du, wenn die Kinder in deiner Betreuungszeit krank sind? Zitierst du dann auch die Ex zur Betreuung?
floe
von
la-floe
am 25.11.2020, 07:35
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Kinderbetreuung bei Krankheit des Vaters
Wie weltfremd ist das denn?
Das ist eine Ausnahmesituation. Der Vater betreut das Kind schon in einem Maße, wie es die wenigsten Väter tun. Nun muss er ins Krankenhaus und danach evtl. so weiterbehandelt werden, dass er das Kind nicht nehmen kann.
Das Normalste ist, dass die Mutter diese Zeiten dann abdeckt oder aber eine gemeinsame Lösung gefunden wird, das Kind bei Oma, Freunden, Verwandtschaft unterzubringen. Ich halte es nicht für in Stein gemeißelt, dass der Vater eben zusehen muss, wie er das überbrückt bekommt.
von
Port
am 25.11.2020, 08:46
Antwort auf:
Kinderbetreuung bei Krankheit des Vaters
Ja, viele andere Alleinerziehende haben auch solche Probleme weil der andere Part sich nicht kümmert. Müssen dann eine Lösung finden. Aber wie viele verlangen dann eine Bezahlung? Das ist ja wohl einen Tacken drüber über dem womit sich andere so rumärgern.
Hier sind wir annähernd beim Wechselmodel, denn die Eltern kümmern sich nahezu gleich. Da kann man dann durchaus davon ausgehen das in einem solchen Fall der andere einspringt, kann man dann ja später wieder ausgleichen.
von
Felica
am 25.11.2020, 09:15
Antwort auf:
Kinderbetreuung bei Krankheit des Vaters
Nur weil andere Alleinerziehende es auch schwer haben, heißt es doch nicht, dass die Mutter sich in dem Fall herausnehmen „darf“. Weder sie noch ich sind allein erziehend, da wir beide jeweils die Hälfte abdecken. Demnach hinkt der Vergleich. Wenn das Kind krank ist, nehme ich in meinen Zeiten selbstverständlich kindkrank Tage, das ist jedoch einfach am Thema vorbei. Es geht mir um die Fragen, ob sie 1. nicht irgendwo verpflichtet ist die Betreuung zu übernehmen (ansonsten muss er in eine Pflegefamilie für die Zeit, es sei denn ich sage den stationären Aufenthalt ab) und 2. ob ich sie im Falle der Übernahme der Betreuung unseres Kindes bezahlen muss vor dem Hintergrund, dass ich sowieso schon Unterhalt zahle
von
Huibu1
am 25.11.2020, 11:05
Antwort auf:
Kinderbetreuung bei Krankheit des Vaters
ja seine zeit. aber dass die mutter zusätzlich geld verlangt bzw. sich weigert ist doch schon arg krass. da so an den vater ranzugehen und das mit alleinerziehend zu vergleichen finde ich von dir sehr daneben. tut mir leid.
von
mellomania
am 25.11.2020, 13:35
Antwort auf:
Kinderbetreuung bei Krankheit des Vaters
@la-Floe: deine Antwort geht etwas am Thema vorbei, oder?
Es ist doch ein Armutszeugnis der Mutter, das Kind nur gegen Bezahlung zu nehmen. Es ist ihr Kind!
Sie muss ja nichtmal frei nehmen oder so. Und wenn mein Kind mich braucht (egal, ob der Expartner "schuld" ist), bin ich da.
Das Kind nur gegen Bezahlung zu nehmen, ist schon etwas traurig.
von
malini
am 25.11.2020, 18:37
Antwort auf:
Kinderbetreuung bei Krankheit des Vaters
Danke an alle, das hilft mir enorm weiter. Ich versuche eigentlich jedem Konflikt mit der Mutter aus dem Weg zu gehen und immer meinen Sohn an erster Stelle zu sehen. Allerdings glaube ich, komme ich um ein Machtwort in diesem Fall nicht so richtig rum!
von
Huibu1
am 25.11.2020, 22:53