Frage:
Betreuungtage bei Krankheit des Vaters
Hallo liebe Gemeinde,
meine Frau hat mit ihrem Expartner ein gemeinsames Kind. Nach der Trennung haben sich beide auf das gemeinsame Sorgerecht geeinigt.
Betreffend der Betreuungstage haben wir einen Wochenrhytmus festgelegt. Jeden Montag findet der Wechsel statt.
Nun war es so, dass der Vater zum Wechseltag erkrankt ist, weshalb sie länger bei uns geblieben ist. Nachdem er nun wieder gesund ist, möchte dieser die "verlorenen" Tage hinten ranhängen, sodass sie nicht am Montag wieder zu uns kommt, sondern erst am Donnerstag.
Da die Tochter aber gerne bei uns bleiben möchte und wir bereits andere Plänen hatten (mit der Tochter) haben wir uns die Frage gestellt, ob der Vater ein Anrecht auf die Tage der Erkrankung hat. Leider finde ich dazu nichts. Ich wäre für eine schnelle Hilfe sehr sehr dankbar.
Beste Grüße
Chris
von
celegall
am 07.03.2023, 17:54
Antwort auf:
Betreuungtage bei Krankheit des Vaters
Hallo,
wenn ich es richtig verstehe, besteht das Wechselmodell. Dieses funktioniert nur, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen und auch gut miteinander reden können. Ich bin mir nicht sicher, ob das bei Ihnen der Fall ist. Ein Anrecht kann ich hier nicht erkennen, denn Sie haben ja netterweise für ihn die Tage übernommen, wo er das Kind augenscheinlich nicht betreuen konnte. Grundsätzlich würde ich trotzdem flexibel sein, was aber ja nicht geht, weil Sie die Zeit schon verplant haben.
Bieten Sie ihm doch andere Zeiten an. Zum Beispiel kann er das Kind ja ein anderen Tag erholen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.03.2023
Antwort auf:
Betreuungtage bei Krankheit des Vaters
Verstehe ich das richtig: Ihr habt dem KV den Gefallen getan, das Kind zu betreuen, als er krank war? Und jetzt will er euch daraus einen Nachteil basteln?
Normalerweise betreut ein kranker Elternteil trotzdem sein Kind. Er erwirbt dabei keine besonderen Ansprüche.
Eure Vereinbarung gilt weiter. Tage dranhängen geht nur im Einverständnis. Ein Anrecht gibt es nur dann, wenn es eine richterliche Entscheidung zum Umgang gibt, die dieses Anrecht festschreibt.
Ich würde nochmal ganz ruhig und freundlich mit dem KV sprechen und erklären, dass ihr bereits Pläne habt und deswegen eine Änderung der Vereinbarung für euch nicht funktioniert.
von
Pamo
am 07.03.2023, 18:09
Antwort auf:
Betreuungtage bei Krankheit des Vaters
Ich bin nur so halb bei Pamo:
Grundsätzlich geht es ja um die Rechte des Kindes, nicht um die der Eltern.
Denn genau in der Reihenfolge steht es auch im Gesetz: erst das Kind, dann die Eltern.
Es geht also primär darum, dass das Kind so viel Zeit wie möglich mit beiden Elternteilen verbringt.
Wenn der Vater die Zeit nachholen möchte und dem Kind damit Gelegenheit geben möchte mit ihm zusammen zu sein, dann ist das super.
Aber es muss eben abgesprochen sein und sich mit den Plänen aller Decken.
Wenn es also nächste Woche nicht geht, dann vielleicht die Woche drauf?
Grundsätzlich würde ich aber durchaus das Gespräch suchen und eine Regelung dafür finden wenn die Eltern krank sind: was genau heißt krank, wer betreut dann, wer muss sich um die Betreuung kümmern, etc.
Wie oben schon geschrieben: grundsätzlich geht es darum, dass das Kind so viel Zeit wie möglich mit beiden Eltern verbringt, aber natürlich geht es auch damit ein her, dass man das organisatorisch Optimal löst: und zur Not muss eben sich der Vater auch mal drum kümmern, dass er Betreuungsersatz findet für seine Zeiten mit dem Kind.
Elterliche Sorge, bedeutet nicht nur Rechte, sondern vor allem auch Pflichten! Auf beiden Seiten!
VG
D
von
desireekk
am 07.03.2023, 23:18
Antwort auf:
Betreuungtage bei Krankheit des Vaters
Wenn die Reihenfolge des Vaters wäre "erst das Kind, dann die Eltern" hätte er sein Kind auch bei Krankheit genommen.
Ich hab meine Kinder auch, wenn ich krank bin.
floe
von
la-floe
am 08.03.2023, 07:19
Antwort auf:
Betreuungtage bei Krankheit des Vaters
Sehe ich genauso auf jedenfall bis der Vater ( oder auch die Mutter) ins Krankenhaus muss
von
misses-cat
am 08.03.2023, 07:38
Antwort auf:
Betreuungtage bei Krankheit des Vaters
Hat er nicht. Er hat auf die Tage verzichtet/verzichten müssen und hat keinen rechtlichen Anspruch darauf, diese Tage nachholen zu dürfen.
Aber: meine Güte, seid ihr alle kratzbürstig ;-)
Man kann auch ohne KH so krank sein, dass man sich nicht adäquat kümmern kann. Ich wette, hätte der Vater trotz Krankheit betreut und Kind dann 3 Tage vor die Glotze gesetzt, weil er einfach zu schlecht drauf ist, wäre es auch nicht ok gewesen.
Es scheint ja nicht! so zu sein, dass er sich nicht kümmern will - sonst würde er die Tage nicht gerne nachholen wollen.
Dieses "ICH muss x und y ja auch" ist nun auch nicht gerade ein guter Umgangston.
In dem Fall hat die Mutter mit Partner bereits etwas geplant - dann würde ich auch sagen "sorry, grundsätzlich kein Problem, aber diesmal geht es leider nicht".
Aber nur aus Prinzip das Nachholen verweigern - das ist doch reine Rechthaberei und sicher nicht im Sinne des Kindes bzw. Beziehung zum Vater fördern.
von
suityourself
am 08.03.2023, 12:58
Antwort auf:
Betreuungtage bei Krankheit des Vaters
Kratzbürstig finde ich eher den Vater. Statt eines freundlichen Dankeschöns kommen Ansprüche - entgegen der Vereinbarung und existierenden Plänen.
Da vergeht manchem der Kooperationswillen.
von
Pamo
am 08.03.2023, 13:52
Antwort auf:
Betreuungtage bei Krankheit des Vaters
Von Ansprüchen lese ich nichts. Da steht nur, dass er das gerne möchte. Nicht, dass er darauf besteht oder sonst wie zickig ist. Heißt für mich und völlig legitim, er hat einen Wunsch geäußert bzw. gefragt.
Wie oft wird sich hier darüber beschwert, KV nimmt Kind nicht zum Termin u will auch nichts nachholen. Jetzt will einer gerne den Umgang nachholen und es ist auch wieder nicht recht bzw unverschämt. Vielmehr wird automatisch wieder unterstellt, dass er fordert oder sonst wie ungebührlich auftritt.
von
suityourself
am 08.03.2023, 14:04