Betreuung durch Kindsvater bei Krankheit der Mutter (alleinerziehend)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Betreuung durch Kindsvater bei Krankheit der Mutter (alleinerziehend)

Sehr geehrte Frau Bader, Kurz zum Thema: Ich bin alleinerziehend, unser Sohn ist 2 Jahre alt. Der Kindsvater hat freie Umgangswahl, meist kommt er jeden Tag den Kleinen abends in meiner Wohnung "besuchen", was auch sein Abendessen bei uns mit beinhaltet. Ich bin mit dieser Situation nicht gerade glücklich, da es mir oft zu viel ist einfach. Aber Absprachen mit ihm zu treffen ist sehr schwierig, er dreht sofort den Spieß um dann und behauptet ich würde ihm sein Kind vorenthalten. Das Umgangsrecht wurde extern nicht festgelegt. Nun sind mein Kleiner und ich seit 3 Tagen schwer krank, haben Fieber und Schmerzen. Ich habe seit 3 Tagen nicht mehr geschlafen, da der kleine nachts bei mir schläft und aufgrund der Krankheit viel Nähe sucht, was dazu führt, dass ich mich die ganze Nacht nicht bewegen kann etc. Gesund wäre das alles kein Problem...aber wenn einem selbst der Körper trotz Schmerzmittel stark schmerzt... Nun habe ich den Vater gebeten, den Kleinen heute Abend eine Stunde zu beaufsichtigen da ich dringend wenigstens eine Stunde Schlaf benötige. Ich kann einfach nicht mehr. Bin mit allem allein, keine Großeltern etc in der Nähe. Er hat abgelehnt ihn zu beaufsichtigen damit ich mich ausruhen kann. Das wäre eben nun mal mein Job und dafür zahlt er schließlich Unterhalt an mich und den Kleinen, das ist eben mein Pech. Und sein Recht ist es nun mal, sich ohne Kind auskurieren zu können im Krankheitsfall; meines eben nicht. Ich solle mich nicht anstellen. Kann es sein, dass er so ständig den Umgang einfordern kann, mir sofort sonst droht da ich das Umgangsrecht verweigern würde (wenn ich z.B. sage, er kann ihn nur noch 3x die woche sehen, nicht täglich) und wenn ich den Umgang sozusagen wegen meiner Krankheit mal einfordere, dann kann er ihn ablehnen? Vielen Dank für Ihre Bemühungen und Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Lisa H.

von Lisa H. am 14.09.2022, 15:26



Antwort auf: Betreuung durch Kindsvater bei Krankheit der Mutter (alleinerziehend)

Hallo, bei Ihnen läuft doch etwas gewaltig schief. Er kommt täglich (???) und isst mit????? Und wenn es Ihnen dann mal nicht gut geht, kümmert er sich nicht und kommt gerade dann nicht? Nein. Schluss damit. Machen Sie einen Termin beim JA und vereinbaren Sie feste Zeiten. Häufig ist bei so kleinen Kindern ja schön, aber nicht jeden Tag. Soll er ihn zB einen Tag am Wochenende nehmen (dann können Sie auch mal was für sich tun) und noch einen/ zwei unter der Woche. Aber zu festen Zeiten und streng geregelt. Er ist nicht der Bestimmer!!!!! Wehren Sie sich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.09.2022



Antwort auf: Betreuung durch Kindsvater bei Krankheit der Mutter (alleinerziehend)

Sorry, du kocht für ihn 7 Tage die Woche? Sag ihm das er seinen Sohn drei mal in der Woche sehen kann und es maximal nen Kaffee gibt. Zwingen wirst du ihn nicht können das er euren Sohn nimmt aber du musst dich auch nicht ausnutzen lassen

von misses-cat am 14.09.2022, 15:58



Antwort auf: Betreuung durch Kindsvater bei Krankheit der Mutter (alleinerziehend)

Mit 2 Jahren und täglichen Besuchen dürfte das Kind ja bestens mit seinem Papa vertraut sein. Ergo drücke ihm sein Kind in die Hand und gebe ihm eine Zeitvorgabe bis wann er den Kleinen wieder abzugeben hat und gut. Wo steht denn bitte, dass väterlicher Umgang in der Wohnung (und das auch noch mit Verköstigung, da futtert er seinen Kindesunterhalt ja selber auf) der Kindsmutter stattfindet?

von KielSprotte am 14.09.2022, 16:02



Antwort auf: Betreuung durch Kindsvater bei Krankheit der Mutter (alleinerziehend)

Was du tun musst: Den Umgang in angemessenem Umgang nach gemeinsamer Absprache gewähren und fördern. Lass dich vom Jugendamt beraten, wieviele Tage und Stunden pro Monat und Woche das sein könnten. Dann bietest du das, abgestimmt darauf, was "dir" passt, schriftlich an. Er macht ein Gegenangebot und ihr einigt euch nach etwas Verhandlung. Er holt das Kind dann nach Absprache ab und bringt es pünktlich wieder. Was du nicht tun musst: Ihn in deine Wohnung lassen. Angst haben, dass er sich beschwert - na und? Lass ihn doch, er darf kostenlos eine Parkuhr anmotzen, das kann dir wurscht sein. Du musst nicht für ihn kochen und zum Essen dahaben. Du musst auch seine Wäsche nicht waschen. Du musst dich nicht mal mit ihm unterhalten. Du musst nicht über ihn nachdenken, auf ihn Rücksicht nehmen oder oder Angst vor ihm haben. Dein Ex ist übrigens ein unverschämtes Arschloch, dem nichts am Kind liegt, denn sonst würde er das kranke Kind umsorgen. Aber du hast ihm klargemacht, dass man es mit dir machen kann.

von Pamo am 14.09.2022, 16:36



Antwort auf: Betreuung durch Kindsvater bei Krankheit der Mutter (alleinerziehend)

Ja, du hast kein Recht darauf, dass er sich kümmert, weil du krank bist. Ist leider so. Er hat ein Recht auf Umgang - aber eben nicht nur so, wie es ihm beliebt. Du kochst jeden Abend für ihn mit? Kanne s sein, dass er deswegen jeden Abend kommt? Seine Aussagen sind eine Frechheit und zeigen, dass er tatsächlich meint, mit Unterhalt hat er sich alles an Rechten erkauft und du musst kuschen. Nein. Euer Kind hat Anrecht auf den Unterhalt - sogar, wenn er euer Kind nur noch alle 14 Tage am WE sehen dürfte. Aber wenn du das mitmachen, wird sich nichts ändern. Wenn du dich alleine ihm nicht gewachsen fühlst, wende dich an JA und bitte um eine Umgangsregelung. Und Essen machst du ihm bitte auch nicht mehr! Er kann einen Kaffee haben oder ein Glas Wasser - aber du bist doch nicht sein Hausmädchen.

von cube am 14.09.2022, 17:14



Antwort auf: Betreuung durch Kindsvater bei Krankheit der Mutter (alleinerziehend)

Ohje, gute Besserung! Ich finde diese Situation aber sehr gut. Warum? Weil es die perfekte Gelegenheit ist das richtig zu klären und feste Zeiten für Papa und Sohn einzuführen. Rufe morgen! beim Jugendamt an und mache einen Termin für nächste Woche aus. Den nennst Du dann dem Ex, er möge bitte erscheinen. Geh sonst auch alleine hin. Sage am Telefon Du benötigst Unterstützung um den Umgang zu fördern und für das Kind! besser zu gestalten. Vater und Kind kennen sich gut. Wie weit wohnt er weg? Restaurant Ex ist geschlossen, ab sofort. Er kann den Kleinen als Beispiel Montag und Mittwoch abholen und eine Stunde auf den Spielplatz gehen, zu sich, Eis essen etc. Nicht bei Die mit Vollverpflegung. Am Wochenende vielleicht auch mit Übernachtung. Ist der Kleine bereits in Betreuung? Dann kann er ihn auch da abholen und bringt ihn am Abend nach Hause. Es ist Euer Kind, im Unterhalt ist schon eingerechnet dass er sich auch kümmert und mal was bezahlt. Geb das zügig ab in professionelle Hände und hole Dir Hilfe. Wichtig ist immer im Interesse des Kindes zu argumentieren.

von Sternenschnuppe am 14.09.2022, 20:50



Antwort auf: Betreuung durch Kindsvater bei Krankheit der Mutter (alleinerziehend)

Ganz ehrlich, auch wenn das hart klingt...wie kann man sich 2 Jahre lang so verarschen lassen!? Du kochst für ihn mit obwohl er dich offensichtlich wie ein Arschloch verhält? Dein Kind ist groß genug und hat anscheinend eine gut aufgebaute Beziehung zu seinem Vater. Also kann er es abholen und wieder abgeben. Lass dich beraten. Umgang ist in vielerlei Hinsicht keine Einbahnstraße

von Btby am 15.09.2022, 10:41



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