Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alleinerziehend mit corona

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Alleinerziehend mit corona

Sandram95

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Hallo Frau Bader, Mein Sohn (1 jahr alt) und ich sind an corona erkrankt. Ich jedoch leider so doll, dass ich mir die Betreuung nicht zu traue. Dieses Wochenende wäre das Kind eigentlich beim Vater gewesen. Dieser verweigert nun die Betreuung. (Es bestehen keine Risikofaktoren in seinem Umfeld) Darf er die Betreuung verweigern, selbst wenn ich nicht in der Lage bin auf ein einjähriges Kind aufzupassen? Liebe Grüße Sandra


misses-cat

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Klar darf er das, man kann die Eltern nicht zum Umgang zwingen


Mitglied inaktiv

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Leider darf er das. Theoretisch darfst du dein Kind auch nicht aus dem Haushalt geben und der Kindsvater nicht in euer Haus


Pamo

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Letztlich dürfen beide Eltern die Betreuung verweigern - auch gleichzeitig. Aber das hilft dir nicht weiter. Oder gibt es ein Gerichtsurteil, das den KV für dieses Wochenende zum Umgang verpflichtet? Dann kannst du das Kind einfach bei ihm abgeben und weggehen. Aber das kannst du immer tun, denn wenn er sorgeberechtigt ist, dann ist er auch sorgeverpflichtet, wenn kein anderer greifbar ist. Siehst du das Problem? Beide oder keiner ist zuständig. Es ist ein salomonisches Problem. Hast du keine Verwandte oder Freundin, die euch helfen kann? Und die Verweigerung des KV, sich um sein hilflose, krankes Kind zu kümmern, würde ich gut dokumentieren und nie vergessen.


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