Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohnfortzahlung und Freistellung bei Krankheit der Kinder

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lohnfortzahlung und Freistellung bei Krankheit der Kinder

Summer678

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Hallo, Frau Bader, ich habe den Arbeitgeber gewechselt. Nun war das erste Mal meine Tochter krank und ich habe für 2 Tage eine Bescheinigung vom Kinderarzt bekommen, dass ich das Kind pflegen muss. Nun bekam ich Post von der Krankenkasse, dass der Arbeitgeber Verdienstausfall gemeldet hat und ich Kinderkrankenpflege-Geld beantragen müsse. Ist es nicht rechtlich so, dass erst bis zu 10 Tage Lohnfortzahlung im Jahr über den Arbeitgeber stattfinden? Soweit ich mich belesen habe müsste das §616 BGB sein. Und erst danach die Krankenkasse eintritt? Ich bin gesetzlich versichert, meine Kinder über meinen Mann privat, da er selbständig ist. Ich kann also kein Kinderkankenpflege-Geld beantragen und hätte mit jedem Kinderkranktag 100% Verdienstausfall. Vielen Dank für Ihre Anwort und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nein $ 45 SGB V geht vor. Wenn die Kinder privat versichert sind, klappt das nicht. Liebe Grüße NB


Dojii

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Der § 616 BGB kann im Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen worden sein. Wenn das so ist, bekommst du tatsächlich keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.


Felica

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Nein, ist nicht so. Die meisten AG zahlen nicht wenn die Kinder krank sind. Du scheinst also bisher eher Glück gehabt zu haben wenn der AG das bezahlt hat. Die Regel ist eher die das die AG das ausschließen und man ab dem ersten Tag das Geld von der KK erstattet bekommt. Wenn die Kinder gesetzlich versichert sind.


KielSprotte

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Wenn die Kinder privat versichert sind bekommst du wahrscheinlich gar nichts - bin jetzt nicht sicher, ob es da z,Zt. auch irgendwelche Corona-Sonderregeln gibt, aber grundsätzlich wirst du da wahrscheinlich eher leer ausgehen.


mellomania

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die meisten AG schließen das aus. du reichts bei der KK den krankenschein ein dass nur du betreuen konntest und erhälst ersatzleistungen. ABER wenn die Kinder über den vater privat versichert sind, erhälst du NICHTS.. kollegin hat genau die gleiche konstellation. sie erhäl nnichts wenn kindkrank. weder vom AG und auch nicht von ihrer KK. da die Kinder privat sind.


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