nela1806
Ich habe grad mein Arbeitsvertrag gelesen und da steht folgendes drin. Hab ich das richtig verstanden das bei Krankheit keine Lohnfortzahlung gibt? Folgendes: Die Mitarbeiterin ist verpflichtet, jede Arbeitsverhinderung, sei es aufgrund Arbeitsunfähigkeit oder aus sonstigem Anlass unter Angabe der Gründe und der voraussichtigen Dauer der Firma unverzüglich anzuzeigen. Im Falle der Arbeitsverhinderung aufgrund Arbeitsunfähigkeit ist sie darüber hinaus verpflichtet, vor Ablauf des 3. Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit in deutscher Sprache ab dem ersten Tag sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Entsprechendes gilt bei Kur- oder Heilverfahren. Im Übrigen wird nur die geleistete Arbeit bezahlt; §616BGB findet keine Anwendung.Heißt das, dass ich keine Lohnfortzahlung bekomme wenn ich mal krank werden sollte? Kann mir jemand weiterhelfen? Lg nela
RUB
nela1806
Rub was heisst das
nela1806
Rub was heisst das
Pamo
RUB heisst Rund ums Baby. http://www.rund-ums-baby.de/recht/bitte-lesen.htm Wir bitten Sie, die folgenden Punkte zu beachten: 1. GANZ WICHTIG: Es sind nur Antworten auf Fragen allgemeiner Art möglich! Auf Einzelfälle bezogene Fragen, wie z.B. "Ich bin 36jährige Angestellte nach Tarif BAT 6a, bekomme mein zweites Kind im Juli und möchte gerne wissen..." können aus rechtlichen Gründen in diesem Forum leider nicht beantwortet werden. 2. Wenn Sie eine Frage haben, kontrollieren Sie bitte erst über die Suchanfrage, ob Ihre Frage nicht schon einmal gestellt wurde. Meist sind bereits Antworten vorhanden und Sie bekommen außerdem noch zusätzliche Informationen. 3. Bitte denken Sie daran, dass es in diesem Forum um Fragen "Rund-ums-Baby" geht, also z.B. um Fragen zum Mutterschutz. Fragen wie z.B. "Wir tun bei einem Wasserschäden im Keller?" können an dieser Stelle nicht beantwortet werden. 4. Bitte haben Sie etwas Geduld. Frau Bader kann nicht ständig online sein und hat auch andere Verpflichtungen. Es werden aber alle Fragen beantwortet, auch wenn manchmal etwas Zeit verstreicht. Danke für Ihr Verständnis. Darüber hinaus: Ich gehe davon aus, dass die Firma mit dem Ausschluss des Paragraphen Sonderurlaub über den regulären Urlaub hinaus ausschließt. Es wäre ja irrwitzig, wenn du ein Attest für eine Krankheit vorlegen müsstest, die du nicht bezahlt bekommst. Um sicher zu gehen, mach doch mal den Praxistest und sei einen Tag krank. Im Zweifelsfall prüfst du beim nächsten Job den Arbeitsvertrag in Ruhe zuhause bevor du ihn unterschreibst - niemals einfach vor Ort sofort abzeichnen. Das würde der AG ja auch nicht tun, wenn du ihm einen Vertrag vorlegst. ;)
nela1806
Ah ok danke. Dacht wenn man aufs kind krank geschrieben ist kann man das hirr auch stellen. Dann frag ich wohl meine reale Anwältin hier morgen. Die ist kompetent und schreibt in sätzen und schreibt auch die worte aus
Pamo
Ja, und zeig ihr den kompletten Vertrag, da bist du auf der sicheren Seite. (Die Frau Bader ist aber auch sehr kompetent und kann ganze Sätze :) )
Mitglied inaktiv
Kinderkrank ist was anderes als die "normale" Krankschreibung. Es gibt AG die zahlen auch in den Falle das man wegen eines kranken Kindes daheim bleiben muß - bei Vorzeigen eines entsprechenden Nachweises. Die Regel ist aber, das der AG dann nicht zahlt, sondern die Krankenkasse. Und das sind IMO 67% für bis zu 10 Tage im Jahr, bei Alleinerziehenden 20 Tage. Man reicht dann einfach die entsprechende Krankmeldung bei der KK ein udn bekommt dann, je nach bearbeitungszeit, nach ca 1 Woche oder auch 6-8 Wochen das Geld von denen überwiesen.
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