Sehr geehrte Frau Bader, am 30.08.2020 endet meine Elternzeit, sodass ich am kommenden Montag mein bestehendes Arbeitsverhältnis wieder antreten muss. Jetzt ist es aber so, dass ich mir meinen Mittelfuß gebrochen habe und für mehrere Wochen krank geschrieben bin. Dies wird sich bis in den Oktober rein ziehen. Steht mir für den September mein Gehalt zu, obwohl ich nicht arbeiten gehen kann? Oder wie verhält es sich mit der AU? Vielen Dank und freundliche Grüße
von Papusica am 25.08.2020, 12:52