Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kinderbetreuung bei dauerhafter Krankheit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kinderbetreuung bei dauerhafter Krankheit

tiggerinchen

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich weiß nicht, ob ich bei Ihnen richtig bin, bitte entschuldigen Sie bitte, wenn nicht. Ich arbeite seit 01/2017 Vollzeit, da mein Mann (wegen Umstrukturierung seit 03/2017 arbeitslos) aufgrund einer mittelschweren bis schweren Depression mittlerweile auch körperlich so eingeschränkt (Schwindel, Bluthochdruck usw.) ist, dass ich eigentlich täglich befürchten muss, dass er sich nicht mehr um die Kinder kümmern kann. Diese kommen zwar erst 15 Uhr bzw. 16 Uhr nach Hause aber ich bin frühestens kurz nach 17 Uhr zuhause. Mein Schwiegervater fängt zwar einiges ab, aber nicht alles. Er hat heuer eine 30%ige Behinderung zugestanden bekommen, aber diese ist aufrund jahrelanger, täglicher Beschwerden, die auch das Arbeiten fast unmöglich machen, laut Ärzten und VDK lächerlich gering angesetzt.Wir haben auch schon einige Krankehausaufenthalte hinter uns. Es liegen jedoch momentan keine neuen Erkenntnisse vor. Nun meine Frage: wie soll ich das schaffen, wenn er sich dauerhaft auch nicht mehr um die Kinder kümmern kann? Vom Haushalt rede ich garnicht, das würde schon irgendwie gehen. Unser Großer ist sehr "betreuungsintensiv" und tut sich mit der Situation jetzt schon schwer. Welche Rechte bzw. Möglichkeiten haben wir? Vielen Dank für die Hilfe! Tiggerinchen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, erster Schritt wäre doch, etwas gegen die Depressionen ihres Mannes zu tun. Bei schweren Depressionen stationär. In dieser Zeit würden Sie eine Haushaltshilfe bekommen. Ansonsten würde ich mit der Krankenkasse klären, wie es danach weitergehen kann und ob Ihnen dann weiter eine Haushaltshilfe zusteht bzw. andere finanzielle Unterstützung. Liebe Grüße NB


Philomena0303

Beitrag melden

Kannst du die Kinder nicht länger betreuen lassen? Hier gibt es Kiga/Hort bis 18 Uhr. Nicht dass ich das total toll fände, aber es geht ja bei euch nicht anders. Ansonsten: Gibt es weitere Verwandte, die helfen können? Oder ihr beschäftigt eine Babysitterin/Kinderfrau/Ersatzoma, die nachmittags die ein bis zwei Stunden aufpasst, bis du wiederkommst. Am wichtigsten finde ich aber, dass deinem Mann geholfen wird, es hört sich so an, als sollte das stationär erfolgen, wo dann neben einer Therapie auch eine gute medikamentöse Einstellung erfolgen kann. Wenn es ihm wieder gut ginge, wären eure Probleme ja gleich viel kleiner.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ruf mal beim medizinischen Dienst der KK an und schildere denen den Fall. Evtl erfüllt ihr die Voraussetzungen für Pflegegeld. Das würde einen Teil deines Einkommenverlustes abfangen. Allerdings dürftest Du als Pflegeperson auch höchsten 30 Std die Woche arbeiten, hast aber Anspruch dich dafür vom AG freistellen zu lasen ähnlich wie bei Elternzeit. Wichtig ist halt, es muss wirklich eine schwerwiegende Beeinträchtigung vorliegen, falsche Scham wie wenn ich mich anstrenge geht es schon wäre also fatal. Wenn Dein Mann wirklich Hilfe benötigt, soll er da absolut gar nichts beschönigen. Gleiches gilt im übrigen für euern Sohn, auch da kann man prüfen lassen ob es noch "altersgerecht" ist oder schon unter unterstützende Pflege fällt. Und mehr wie ein nein habt ihr ja nicht zu verlieren.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

ich war vor 2 Wochen wg. einer ambulanten AS einen Tag im KKH, mein Mann mußte den Tag frei nehmen und unsere beiden kleinen Kinder zu betreuen. Wir sind privat krankenversichert, der Arbeitgeber meines Mannes (Bankentarif) sagte, ihm stehen keine bezahlten Betreuungstage zu. Ist das so in Ordnung? Muß er Urlaub nehmen, wenn ich krankheitshalber f ...

Sehr geehrte Frau Bader, hat ein berufstätiger Vater Anspruch auf Sonderurlaub, wenn die Mutter schwer erkrankt ist und sonst niemand zur Betreuung eines Kleinkinds und eines Neugeborenen verfügbar ist? Mit freundlichen Grüßen rimagi

Hallo. Meine Ex-Lebensgefährtin muss für etwa 2-3 Wochen ins Krankenhaus. Wir haben eine 5jährige Tochter die bei ihr lebt. Mir ist bekannt das wir von der KK eine Haushaltshilfe beantragen können, dieses ist insofern auch mit der KK abgeklärt das ich die Betreuung übernehmen möchte. Jetzt spielt aber mein Arbeitgeber nicht mit. Er möchte mi ...

Guten Abend, ich habe einen 6 jährigen Sohn, der tagsüber in die Schule plus Hort geht. Seit der Trennung von seiner Mutter vor Jahren betreue ich ihn zu ca. 48%, also alle 2 Wochen am Wochenende und unter der Woche ist er 2-3 Nächte bei mir. Ich zahle der Mutter trotzdem einiges an Unterhalt. Nun bin ich ab nächster Woche für mindestens 14 Tage ...

Ich habe einen 48 Stunden Vertrag in der Kita. Die erste Woche gab es wegen Personalmangel keine Eingewöhnung . 17 Tage in 8 Wochen  ist früher Schluss da die Kräfte erkrankt sind und in einer anderen Gruppe wegen unbesetzter Stelle ausgeholfen werden muss. So wie ich es verstehe gibt es kein Recht auf Beitragsreduzierung, oder? Noch schlimm ...

Liebe Frau Bader, bitte lesen Sie einmal die fachliche Weisung zur Zumutbarkeit der Arbeit  Punkt 2.3 Kinderbetreuung/ Kindererziehung  https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-II-10_ba015846.pdf#page10   Ich denke es ist ganz klar beschrieben, dass eine Fremdbetreung von Kindern u3 stets eine freiwillige Sache ist und ein Rechtsa ...

Guten Abend Frau Bader, nach einjähriger Krankheit im Krankengeldbezug (Vertrag wurde im Jan 2024 nicht verlängert und hat dann geendet, 20 Std Vertrag) bin ich bald wieder arbeitsfähig (20 Wochenstd.) und beantrage ALGI. Als Alleinerziehende habe ich nur eine Kernzeitbetreuung meines Grundschulkindes (1.Klasse) bis 13.00 Uhr aber keine Sommerf ...

Liebe Fr. Bader, ich arbeite in der Klinik und war nun 3 Monate krankgeschrieben. Ich wurde in einem Monat der ersten 6 Wochen Krankheit, von der Stationsleitung bewusst ins Minus geplant mit 12,4 Std. und soll jetzt nach dem ich wieder gesund geschrieben bin, diese Zeit nacharbeiten. Begründung ist: man müsse ja einen Soll ansetzen. Der Soll wäre ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter und ich sind leider zweimal hintereinander an Krätze (scabies) erkrankt und mussten somit zwei Mal in Quarantäne. Deshalb brauchte meine Tochter durch zwei mal Qurantäne, zwei neue Eingewöhnungen in der Krippe. Während der zweiten Qurantäne wurde ich angerufen von der Leitung der Einrichtung, die mir kurz ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kind im sep 2024 geboren und bin selbstständig die Bemessungzeitraum war festgelegt steuerlich Jahre 2023 .Ich habe ein Änderung Bemessungszeit Antrag bei Elterngeld Stelle aufgrund Schwangerschaft bedingt Krankheit gestellt .Ich hatte ein stilles Geburt am 31.12.2022 und dadurch mein Gebärmutter Schwerverletzt wa ...