Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin derzeit im 2. Jahr meiner Elternzeit . Eigentlich wollte ich nach einem Jahr in Elternteilzeit arbeiten, was von der Firma aber nicht genehmigt wurde. ( trotz 10 Jahren Betriebszugehörigkeit und mehr als 2000 Mitarbeitern ) Ich hatte mich darüber sehr geärgert, da ich ja eigentlich einen Anspruch darauf hatte aber die Firma offensichtlich darauf baut, dass man sich keinen Anwalt nimmt. (Unser Betriebsrat ist leider keine große Hilfe.) Im Januar werde ich das 2. Kind bekommen und wollte meinem Arbeitgeber das Angebot machen auf Elternteilzeit zu verzichten und statt dessen meinen unbefristeten Vollzeitvertrag in einen Teilzeitvertrag umzuwandeln. Ich weiß von Kollegen, dass die Firma momentan sowohl Elternteilzeit als auch Teilzeitverträge möglichst nicht genehmigt. Wenn ich richtig informiert bin, kann aber ein Teilzeitvertrag nur aufgrund betrieblicher Gründe nicht genehmigt werden. Also habe ich doch auch darauf einen Anspruch? In meiner Abteilung gibt es schon Teilzeitkräfte und der Arbeitsabläufe wird dadurch nicht gestört. Auf eine erste Anfrage teilte man mir mit, dass es jetzt wohl noch zu früh für eine Vertragsänderung sei. Ich möchte mich aber nicht wieder vertrösten lassen und am Ende wieder klein bei geben. Jetzt hätte ich gerne gewusst wie stark der Anspruch auf Teilzeitarbeit ist . Muss ich wirklich bis kurz vor Ende der Elternzeit warten, damit die Firma den Vertrag ändert? Gibt es außer einem Anwalt noch andere Möglichkeiten sein Recht durchzusetzen? Vielen Dank für Ihre Geduld für die lange Frage und vielen Dank für ihre Antwort. Grüsse moba
Mitglied inaktiv
Ähmm, verstehe ich nicht. Warum willst du vor der geburt des 2ten Kindes umwandeln? Das wäre doch dämlich. Immerhin verschenkst du dann einen großen Teil Geld. Laß Dir das OK vom AG geben das er keine Teilzeitstelle hat und das du woanders in der Elternteit arbeiten darfst und dann such dir wo eine Putzstelle oder sonstwas. 1 Tag vor dem Mutterschutz für das 2te Kind beendest du dann die Elternzeit für das 1te Kind, bekommst dann das volle Mutterschaftsgeld (für denn Vollzeitjob) und hast durch den zusätzlichen Verdienst noch ein paar Euro mehr als die 300 € Mindestssatz beim Elterngeld, plus Geschwisterbonus. Wenn Du jetzt schond en Vertrag in Teilzeit wandelst, dann bekommst du auch nur zum Mutterschutz (wenn du dann die Elternzeit beendest), den Teilzeitlohn. beendest du Elternzeit zum Mutterschutz nicht, bekommst du gar nichts ausser Elterngeld. ich würde also sagen, Dein AG macht dir gerade einen riesen Gefallen. Zumindestens ist so mein Wissensstand.
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