Mitglied inaktiv
Hallo, meine Tochter ist hochgradig schwerhörig und geht seit August in den Regelkindergarten hier im Ort. Mit in ihrer Gruppe sind 4Kinder, die sie aus der Krabbelgruppe kennt und natürlich hat sie auch schon neue Freunde getroffen. Alle mögen Sarah und sie kommt gut zu recht. Jetzt waren wir vor knapp 2Wochen beim Gesundheitsamt, da ich Antrag auf Integrationshilfe gestellt hab. Es lief auch alles gut - die Situation war klar. DAnn am Montag ein Anruf: Die Ärztin hätte vergessen, daß es einen Integrativ Kindergarten für Sprach- u. Hörbehinderte Kinder gibt. Ich hatte noch nie was davon gehört... Ich habe mich extra noch bei meiner damaligen Frühförderin erkündigt. So, den müßte sie ja jetzt noch in ihre überlegung mitreinnehmen, blabla und es sei doch nicht so einfach uns eine I-Kraft zuzuteilen (wie Frau Doktor sagte: wegen der Kosten). In einem anderen Forum hat mir eine Mutter geschrieben, "Die von der FF hat mit auch etwas erzählt das man das mit dem Wohngebiet und Freunde aufbauen dass da einen Paragraf dazu gibt" Stimmt das? Gibt es irgendetwas, worauf ich mich beziehen kann. Ich glaube nicht, daß es Sarah so gut täte, den Kindergarten zu wechseln und wir finden, daß Integration im unmittelbaren sozialen Umfeld stattfinden sollte... Gruß Sabine
Hallo, geht es jetzt um die Frage, ob Ihre Tochter den KiGa wechseln MUSS? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, Frau Bader, ja, ich möchte wissen: kann das Amt uns die I-Kraft aufgrund des Integrativen Kindergartens (ca. 20km von unsere Wohnort, Sarah kennt dort niemanden)verweigern? Oder gibt es, wie die Mutter aus einem anderen Forum meinte, einen Paragraphen, in dem etwas bzgl. Wohnort und Freunde steht. Darf das Amt aufgrund irgendwelcher Kosten(einsparung) bestimmen? Welche Möglichkeiten habe ich, daß Sarah MIT integrationskraft im Regelkindergarten bleiben kann. Gruß SR
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