HerrinDerLage
Hallo Frau Bader, ich bin im Öffentlichen Dienst unbefristet angestellt. Seit Februar 2012 war ich im Beschäftigungsverbot, danach Mutterschutz und jetzt Elternzeit bis Oktober. Eigentlich wollte ich dieses Jahr mit 50% wieder kommen. Auf Nachfrage, wie sich meine Arbeitszeit gestalten könnte, wurde mir mitgeteilt, dass ich an zwei Tagen vollzeit (8-17) und an einem Tag halbtags zu kommen habe. Das ist vonseiten der Kinderbetreuung dieses Jahr noch nicht möglich, evtl nächstes Jahr. Also habe ich geplant, die Elternzeit zu verlängern und bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten, ebenfalls 50%. Mein AG ist damit einverstanden (Halbtagskräfte sind in meinem Bereich ohnehin nur ungern gesehen). Nun möchte ich Bewerbungen verschicken. Dafür brauche ich ein Arbeitszeugnis über die drei Jahre zwischen Uni und Kind. Vor der Elternzeit habe ich keins bekommen, weil ich ja nur in Elternzeit gehe und wiederkommen möchte. Jetzt, so der Vorgesetzte, könne er mir keibes ausstellen, weil ich ja seit 2 Jahren raus sei und eine rückwirkende Bewertung nicht möglich sei. Ich befürchte, er hat Sorge, eine andere Arbeit könne mir besser gefallen. Es ist schwer, Fachkräfte zu finden, die bereit sind, meine Arbeit zu machen. Meine Fragen: 1. Darf der Arbeitgeber bei Reduzierung der Stunden auf 50% tatsächlich verlangen, dass ein Arbeitnehmer 2 1/2 volle Tage arbeitet oder gibt es einen Anspruch auf Mitgestaltung der Arbeitszeit? 2. Darf der AG das Zwischenzeugnis verweigern, weil der AN schon seit 2 Jahren in Elternzeit ist und diese zunächst auch nur verlängert (eine Kündigung möchte ich vermeiden, da unbefristete Verträge Mangelware sind) 3. Ich habe noch 30 Tage Resturlaub aus 2012. Was passiert eigentlich damit? Vielen Dank und liebe Grüße.
Hallo, 1. Nein, einen solchen Anspruch gibt es leider nicht. Der Arbeitgeber soll die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen, meist kann er jedoch betrieblichen Gründen nennen 2. Nein, man hat Anspruch auf ein Zwischenzeugnis wenn es einen sachlichen Grund gibt. Liebe Grüße, NB
Pamo
zu 2. Ich kann dir nur zum Zwischenzeugnis etwas sagen: Du hast ein Recht darauf. Wenn dein voriger Vorgesetzter nicht mehr greifbar ist oder an Gedächtnisschwund leidet und sich nicht an deine Arbeitsleistung erinnert, dann ist das nicht dein Problem. Eine Arbeitsbescheinigung kann man ja auf jeden Fall ausstellen. Genau diesen dummen Spruch zum Zwischenzeugnis hat mein Mann übrigens auch gehört. Die haben einfach keine Lust und versuchen dich jetzt damit abzuwimmeln.
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