Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Re: 4Std stehende Tätigkeit laut Mutterschutzgesetz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Re: 4Std stehende Tätigkeit laut Mutterschutzgesetz

juschmidt

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Re: 4Std stehende Tätigkeit laut Mutterschutzgesetz Hallo, "Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet". Man muss sich also grundsätzlich überlegen, ob bei der Tätigkeit ständig gestanden wird und ob die Tätigkeit täglich mehr als 4 h andauert. Liebe Grüße, NB schonmal danke für ihre antwort!! Betrifft das nur das stehen auf einem Platz oder auch wenn man die Möglichkeit hat hin und her zu laufen??


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