Mitglied inaktiv
Hallo, ich befinde mich noch in Elternzeit(bekomme noch das alte elterngeld) und möchte in der noch kündigen da ich aus arbeitszeitlichen Gründen es nicht mehr machen kann, wo kann man sich eigentl. informieren wieviel Ulaub einen noch zu steht und wie es mit der Kündigung aussieht, also ab wann muß ich kündigen, wenn es zum Ende sein soll, gilt da noch die vetraglich vereinbarte Kündigungszeit oder andere?LG Dani
Hallo, wenn Sie zum Ende der EZ kündigen, beträgt die Frist 3 Mo. Urlaubsansprüche bestehen bis zum Ende des Mutterschutzes.Wenn Sie den Urlaub nicht nehmen könne, wird er ausgezahlt Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Dani, Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit ist 3 Monate. Urlaub muß dann ggf. ausbezahlt werden. Der Resturluab von vor der EZ verfällt i. d. R. nicht. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo, erstmal danke für Ihre Antwort. Muss nur nochmal nachfragen, wo kann ich mich mich hinwenden zum ausrechnen meines Urlaubes, da es ziemlich kompliziert ist. Bin 2003 das 1. mal in Erziehungsurlaub gegangen, hätte müssen 2006 8 Wochen arbeiten war aber im Berufstverbot und bin dann wieder in Erziehungsurlaub gegangen. Lg Dani
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Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
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