Mitglied inaktiv
Hallo, ich befinde mich noch in Elternzeit(bekomme noch das alte elterngeld) und möchte in der noch kündigen da ich aus arbeitszeitlichen Gründen es nicht mehr machen kann, wo kann man sich eigentl. informieren wieviel Ulaub einen noch zu steht und wie es mit der Kündigung aussieht, also ab wann muß ich kündigen, wenn es zum Ende sein soll, gilt da noch die vetraglich vereinbarte Kündigungszeit oder andere?LG Dani
Hallo, wenn Sie zum Ende der EZ kündigen, beträgt die Frist 3 Mo. Urlaubsansprüche bestehen bis zum Ende des Mutterschutzes.Wenn Sie den Urlaub nicht nehmen könne, wird er ausgezahlt Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Dani, Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit ist 3 Monate. Urlaub muß dann ggf. ausbezahlt werden. Der Resturluab von vor der EZ verfällt i. d. R. nicht. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo, erstmal danke für Ihre Antwort. Muss nur nochmal nachfragen, wo kann ich mich mich hinwenden zum ausrechnen meines Urlaubes, da es ziemlich kompliziert ist. Bin 2003 das 1. mal in Erziehungsurlaub gegangen, hätte müssen 2006 8 Wochen arbeiten war aber im Berufstverbot und bin dann wieder in Erziehungsurlaub gegangen. Lg Dani
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Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
Hallo Frau Bader, ich bin bis März 2026 noch in Elternzeit. Ich habe mir ein Jahr genommen und noch auf einen Monat verlängert. Wir haben bereits einen Kitaplatz, und ich gehe April 2026 wieder arbeiten. Ich und mein Mann haben einen erneuten Kinderwunsch. Was würde mit der Elternzeit und dem Elterngeld passieren, wenn ich während der ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
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Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
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