Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rat in Elternzeit

Frage: Rat in Elternzeit

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Hallo, ich befinde mich noch in Elternzeit(bekomme noch das alte elterngeld) und möchte in der noch kündigen da ich aus arbeitszeitlichen Gründen es nicht mehr machen kann, wo kann man sich eigentl. informieren wieviel Ulaub einen noch zu steht und wie es mit der Kündigung aussieht, also ab wann muß ich kündigen, wenn es zum Ende sein soll, gilt da noch die vetraglich vereinbarte Kündigungszeit oder andere?LG Dani


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie zum Ende der EZ kündigen, beträgt die Frist 3 Mo. Urlaubsansprüche bestehen bis zum Ende des Mutterschutzes.Wenn Sie den Urlaub nicht nehmen könne, wird er ausgezahlt Liebe Grüsse, NB


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Hallo Dani, Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit ist 3 Monate. Urlaub muß dann ggf. ausbezahlt werden. Der Resturluab von vor der EZ verfällt i. d. R. nicht. Viele Grüße Désirée


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Hallo, erstmal danke für Ihre Antwort. Muss nur nochmal nachfragen, wo kann ich mich mich hinwenden zum ausrechnen meines Urlaubes, da es ziemlich kompliziert ist. Bin 2003 das 1. mal in Erziehungsurlaub gegangen, hätte müssen 2006 8 Wochen arbeiten war aber im Berufstverbot und bin dann wieder in Erziehungsurlaub gegangen. Lg Dani


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