Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin Beamtin, damit beihilfeberechtigt und zudem privat krankenversichert. Während meines Krankenhausaufenthaltes aufgrund der Geburt meines Kindes wurde eine erweiterte Blutuntersuchung des Kindes durchgeführt, für die jetzt keiner aufkommen will. Weder meine Beihilfe und Krankenkasse(ich bin davon ausgegangen, dass alle Leistungen, die aufgrund der Geburt des Kindes erbracht werden von meiner Kasse erstattet werden), noch von der Kasse, in der das Kind jetzt versichert ist. Wie ist da die allgemeine Rechtslage? Und wo finde ich ev. Verordnungen o.ä. die damit zu tun haben. Vielen Dank im Voraus. Kerstin
Hallo, lassen Sie sich von beiden die Rechtsgrundlage erläutern + schauen Sie bei der privaten KK in die Vertragsbedingungen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, auch ich habe hin und wieder Probleme mit Arztrechnungen, die von Beihilfe und Privatkasse nicht akzeptiert werden. Ich lass mir deren Entscheidungen begründen und ich schicke die Begründung dann zum Arzt und erkläre, dass ich die Rechnung nicht bezahle, weil Beihilfe und Kasse der Auffassung sind, dass die Rechnung nicht ok ist. Manchmal schickt der Arzt oder das Krankenhaus seinerseits/ihrerseits wieder eine Begründung, weshalb die Rechnung bzw. die Untersuchung doch gerechtfertig ist, dann schicke ich das an Beihilfe und Kasse weiter. Oft wird das dann akzeptiert, andernfalls geht das Spielchen von vorne los.Wenn man erstmal bezahlt hat, sieht es schlecht aus. Gruß Chris
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