2binchen2
Hallo, ich arbeite seit 2009 als kfm. Angestellte in meiner Firma und habe heute nach einem Jahr Elternzeit statt mit 40 Stunden mit 30 Stunden wieder (in einer anderen Abteilung) angefangen. Mein Chef hat mir einen neuen Arbeitsvertrag gegeben, den ich doch bitte unterschreiben soll. In dem Vertrag steht auch, dass ich wieder als kfm. Angestellte arbeite allerdings eben 30 Stunden und jetzt kommts - WIEDER EINE PROBEZEIT VON 6 MONATEN HABE... Meine Frage: Ist dies rechtens eine neue Probezeit nach der Elternzeit zu bekommen, obwohl sich nur die Stunden, das Gehalt, reduziert hat und eine andere Abteilung??? Bitte um schnellstmögliche Antwort. Vielen Dank! Gruß
Hallo, nein! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Mhh, wenn Du auf 30 Std runtergegangen bist, hast du dann die Elternzeit beendet? Sprich ist der Vollzeitvertrag beendet worden und du hast jetzt ein komplett neuen bekommen? Oder bist du weiterhin noch in Elternzeit? Weil man darf ja in der Elternzeit bis zu 30 Std arbeiten die Woche und genießt dann weiterhin den Kündigungsschutz.
2binchen2
Also ich habe bei meinem Chef angekündigt, dass ich nur ein Jahr Zuhause bleibe und danach eben nicht mehr Vollzeit sondern eben nur 30 Stunden arbeiten kann. Er hatte damit kein Problem und meinte nur, dass ich dann zwar nach wie vor als kfm. Angestellte eine Stellung in der Firma bekomme nur nicht mehr in der gleichen Abteilung. Ich bin von einer Anpassung ausgegangen, bis eben heute, als ich den neuen Vetrag in der Hand hielt. Ich versteh nur nicht wieso.. Da die Elternzeit ja eigentlich (so weit ich weiß) als "Urlaub" angesehen wird und da ich ja bereits seit 2009 in der Firma bin ist ja meines erachtens nach ne Probezeit schon ein bisschen unverschämt... Jetzt ist eben die Frage ob er das überhaupt darf, da die Probezeit ja eine "kennenlernzeit" des Arbeitnehmers ist.
Spieli
Wie lange hast Du Elternzeit beantragt? Wirst Du 30h in der Elternzeit arbeiten oder wirst Du 30h als Teilzeitkraft mit neuen Arbeitsvertrag arbeiten? In der Elternzeit läuft Dein "alter" Vertrag weiter und Du musst keinen neuen Vertrag unterschreiben. Falls Du aber Deine EZ nun schon beendet hast, dann bist für den AG eine Vollzeitkraft, die auf Teilzeit ändern möchte und er legt Dir einen neuen AV vor. Du kannst ja die Streichung der Probezeit im neuen AV erfragen, dann gilt für Dich die vertragliche Kündigungsfrist. Vielleicht ist es auch mgl, dass Du Deine EZ verlängerst. Das wäre das Idealste. Viel Erfolg!
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