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Hallo Frau Bader, ich bin in der 18. SSW und der Frauenarzt hat mir ein BV nach §4 ausgestellt, da ich im Rahmen meiner Tätigkeit (Prüfstandsarbeit im automobilen Umfeld) mit einer ganzen Reihe verbotener Randbedingungen zu tun hatte (Heben, lange Stehen, Vibrationen, Lärm, Gefahrstoffe,..), und mein AG mir keine andere Tätigkeit zuweisen konnte/wollte. Da mir zuhause die Decke auf den Kopf fällt, würde ich gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt in einem anderen Bereich (reine Schreibtischtätigkeit) bei einem anderen Unternehmen ein unbezahltes Praktikum zu machen, um die Zeit bis zum "normalen" Mutterschutz zu überbrücken, da ich mein bestehendes Arbeitsverhältnis natürlich nicht aufgeben möchte. Danke und viele Grüße!
Hallo, das würde ich nur mit schriftlicher Erlaubnis vom FA machen. Und bei der Arbeit in einem anderen Unternehmen muss der AG auch zustimmen. Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage, die mir die Elterngeldstelle leider nicht beantworten konnte. Zurzeit stehe ich in einem Arbeitsverhältnis (100%) und möchte noch einmal Elternzeit nehmen (Geburt Sohn Nov 2019). Ich möchte während der Elternzeit, in der ich kein Elterngeld mehr beziehen werde, ein Pflichtpraktikum für mein Stu ...
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