berlinerin1979
Hallo Frau Bader, Meine kleine Tochter kam als Frühchen und hat nur 3 Tage gelebt. Laut MuSchG stehen mir wohl 12 Wochen plus 6 Wochen zu. Die brauche ich wahrscheinlich auch, da ich das alles erst einmal verarbeiten muss und mir einen neuen Sinn im Leben geben muss Ich dachte, dass ich evtl. gegen Ende des Mutterschutzes etwas rauskommen möchte und ein unbezahltes Praktikum bei einer staatlichen Institution oder einer Firma machen möchte, eher Teilzeit als Vollzeit. Darf ich das? Darf der Praktikumsanbieter mich nehmen? Muss ich meinem Arbeitgeber bescheid sagen? Kann ich das Praktikum im Lebenslauf erwähnen? Es geht um 4 oder 6 Wochen. Vielen Dank Berlinerin1979.
Hallo, wie furchtbar-mein Mitgefühl! Bei Frühchen 6 +12. Man kann bei dem Tod des Kindes (bis auf die ersten 14 Tage) auf den Mutterschutz verzichten, bei einer anderen Firma aber nur mit Zustimmung des AG arbeiten Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Es tut mir leid, dass du das durchmachen musstest und noch musst! In deinem Fall darfst du ja schon nach 2 Wochen wieder beschäftigt werden. Ob man sich das Tätigkeiten raussuchen kann (Job nein, aber Nebenjob/Praktikum ja), weiß ich nicht, kann ich mir aber gut vorstellen. Gruß Sabine
berlinerin1979
Vielen Dank für Ihr Mitgefühl und die Antwort. Aber die Frage ist ja, ob ein unbezahltes Praktikum auch "arbeiten" bedeutet, im rechtlichen Sinne, oder nicht. Dass ich eine Arbeit melden muss, ist mir einleuchtend. Könnten Sie auf diesen Punkt noch einmal eingehen? Vielen Dank, Berlinerin1979
Ähnliche Fragen
Hallo! Im Rahmen meines Studiums mache ich ein Praktikum in einer Bildungseinrichtung. Ich soll dort direkt vor und auch nach der Geburt Kurse geben. Man hat mir gesagt als Praktikantin könnte ich das, da der Mutterschutz hier nicht in vollem Umfang greift. Ist das richtig? Vielen Dank im Vorraus Kiki
Hallo, Ich bin jetzt schwanger und von meinem arbeitgeber freigestellt. Mache gerade eine Schule von 6monaten und danach wäre eigentlich ein praktikum in einer fahrschule dran,dieses darf ich aber nicht machen! -darf ich nach der geburt im Mutterschutz das Praktikum machen? Lg
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...
Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...
Guten Tag, danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten. Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...
Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Hallo Frau Bader, ich bin Schwanger und einen Monat vor Mutterschutz. Ich habe einen unbefristeten Vertrag mit einer Funktionszulage für leitende Tätigkeiten bei meinem Arbeitgeber.Nun bin ich 5 Wochen vor Mutterschutz schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und der Arbeitgeber schickt mir per Einschreiben einen Brief, dass er die Positio ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes