Hallo Frau Bader,
Meine kleine Tochter kam als Frühchen und hat nur 3 Tage gelebt. Laut MuSchG stehen mir wohl 12 Wochen plus 6 Wochen zu. Die brauche ich wahrscheinlich auch, da ich das alles erst einmal verarbeiten muss und mir einen neuen Sinn im Leben geben muss
Ich dachte, dass ich evtl. gegen Ende des Mutterschutzes etwas rauskommen möchte und ein unbezahltes Praktikum bei einer staatlichen Institution oder einer Firma machen möchte, eher Teilzeit als Vollzeit.
Darf ich das? Darf der Praktikumsanbieter mich nehmen? Muss ich meinem Arbeitgeber bescheid sagen? Kann ich das Praktikum im Lebenslauf erwähnen? Es geht um 4 oder 6 Wochen.
Vielen Dank
Berlinerin1979.
von
berlinerin1979
am 10.11.2012, 14:26
Antwort auf:
Praktikum im Mutterschutz
Hallo,
wie furchtbar-mein Mitgefühl!
Bei Frühchen 6 +12.
Man kann bei dem Tod des Kindes (bis auf die ersten 14 Tage) auf den Mutterschutz verzichten, bei einer anderen Firma aber nur mit Zustimmung des AG arbeiten
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.11.2012
Antwort auf:
Praktikum im Mutterschutz
Es tut mir leid, dass du das durchmachen musstest und noch musst!
In deinem Fall darfst du ja schon nach 2 Wochen wieder beschäftigt werden. Ob man sich das Tätigkeiten raussuchen kann (Job nein, aber Nebenjob/Praktikum ja), weiß ich nicht, kann ich mir aber gut vorstellen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 10.11.2012, 15:24
Antwort auf:
Praktikum im Mutterschutz
Vielen Dank für Ihr Mitgefühl und die Antwort.
Aber die Frage ist ja, ob ein unbezahltes Praktikum auch "arbeiten" bedeutet, im rechtlichen Sinne, oder nicht. Dass ich eine Arbeit melden muss, ist mir einleuchtend. Könnten Sie auf diesen Punkt noch einmal eingehen?
Vielen Dank,
Berlinerin1979
von
berlinerin1979
am 12.11.2012, 20:26