Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

im mutterschutz ein praktikum machen?

Frage: im mutterschutz ein praktikum machen?

Sternchen88

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Hallo, Ich bin jetzt schwanger und von meinem arbeitgeber freigestellt. Mache gerade eine Schule von 6monaten und danach wäre eigentlich ein praktikum in einer fahrschule dran,dieses darf ich aber nicht machen! -darf ich nach der geburt im Mutterschutz das Praktikum machen? Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, VOR der Geburt ja, NACH der Geburt nein (nur im Mutterschutz). In der EZ ja Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

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Nein nach der Geburt muss der ms eingehalten werden du darfst nicht beschäftigt werden die 6 Wochen vorher könnte man arbeiten, aber die 8 Wochen danach nicht!


Sternchen88

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Und nach dem mutterschutz wenn ich in elternzeit bin?


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