Sternchen88
Hallo, Ich bin jetzt schwanger und von meinem arbeitgeber freigestellt. Mache gerade eine Schule von 6monaten und danach wäre eigentlich ein praktikum in einer fahrschule dran,dieses darf ich aber nicht machen! -darf ich nach der geburt im Mutterschutz das Praktikum machen? Lg
Hallo, VOR der Geburt ja, NACH der Geburt nein (nur im Mutterschutz). In der EZ ja Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
Nein nach der Geburt muss der ms eingehalten werden du darfst nicht beschäftigt werden die 6 Wochen vorher könnte man arbeiten, aber die 8 Wochen danach nicht!
Sternchen88
Und nach dem mutterschutz wenn ich in elternzeit bin?
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