Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Pfändungs-und Einziehungsverfügung in Elternzeit

Frage: Pfändungs-und Einziehungsverfügung in Elternzeit

Beautifulmind

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Hallo Frau Bäder, mir ist etwas fatales und total unangenehmes passiert. Ich habe im Rahmen einer Krankengeldzahlung zu viel erhalten, diese Summe sollte ich zurück zahlen. Ich erhielt die Zahlungsinfo darüber, ich habe es total verschusselt, ich ärgere mich so sehr über mich. Nun erhielt ich von der Krankenkasse die Info das eine Pfändungs-und Einziehungsinfo an mein Bank gegangen ist und sie das Geld (300€) quasi überweisen sollen. Ich schäme mich so sehr dafür, mir ist sowas noch nie passiert. Können Sie mir helfen und eventuell die Fragen beantworten: - ist mein Konto dadurch gesperrt? - wann erlischt diese Verfügung? - erhält man dadurch automatisch einen negativen Schufa Eintrag? Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, naja, da kommen vorher noch einige Mahnungen, bis es soweit kommt. Aber gut. Wenn das Geld auf dem Konto ist, ist die Sache erledigt. Ansonsten wird gepfändet und dies auch der SCHUFA gemeldet. Liebe Grüße NB


Berlin!

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Das Konto ist gesperrt, bis der "richtige" Pfändung- und Überweisungsbeschluss da ist (das ist ist nur die Ankündigung, dass einer kommt). Ist das Konto gedeckt, kann der Betrag also gezahlt werden, wird das getan und das Konto ist wieder frei. Der PfÜB hat sich dann erledigt und ist gegenstandslos. Du kannst jetzt bei Deine KK anrufen und fragen, wie Du das Geld selbst zahlen kannst, schnell.Geht eine Bareinzahlung auf das Konto der KK? Oder sonstwie? Wenn Du vorher selbst zahlst, wird die Kontosperrung schneller aufgehoben, ansonsten kannst Du einige Tage nicht an Dein Konto. Und ja, das wird der Schufa gemeldet.


Beautifulmind

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Vielen Dank für die Antwort. Allerdings steht in dem Schreiben explizit das ich keine direkte Zahlung mehr an die Krankenkasse leisten darf da mit diesem Schreiben im Zuge der Vollstreckung ein Pfändungsverfahren eingeleitet wurde. Demnach werde ich morgen auf meine Bank gehen und das Geld frei geben, insofern ich das überhaupt muss, ich kenne mich mit dem Hamsterrad welches damit in Bewegung gesetzt wird nicht aus, damit die Sache schnellstmöglich vom Tisch ist. Viele Grüße


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