ste4140
Meine Frau nimmt 12 Monate Basiselterngeld und ich anschließend 2 Monate. Danach wollen wir beide die 4 Monate auf 25 Stunden nehmen. Da ich als Gärtner arbeite fallen im Sommer Überstunden und Urlaub an der in den Wintermonaten je nach Witterung genommen werden, in dieser Zeit wären auch meine Partnerschaftsbonusmonate. Mein Arbeitgeber würde mir 100Stunden jeden Monat bezahlen (25 Stunden die Woche) und falls ich drunter liege aus Resturlaub und Überstunden aus der Vollzeitbeschäftigung ausgleichen. Überstunden Aufbau würde in dieser Zeit nicht stattfinden. Die Elterngeldstelle konnte mir leider nicht wirklich weiterhelfen.
Hallo, darüber streiten sich hier die Geister. Wenn es intern läuft und auf der Abrechnung erscheint - wenn soll es stören? Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Da musst du hier eine Usern fragen, sie meint das geht... Hier die EG-Kasse hat es auch verneint. Es ginge evtl wenn nur Überstunden und die eben umgerechnet werden. Urlaub aus VZ-Beschäftigung der innerhalb der EZ genommen werden soll ist aber eben oft problamtischer. Weil man eben die Urlaubstage entsprechend gegen rechnen müsste. Davon ab werden Überstunden oft als Einmalzahlung deklariert, das ginge dann eh nicht könnte ich mir vorstellen. Du müsstest eher die Überstunden "abfeiern", sprich es werden tage eingereicht, du nimmst an diesen Überstundenfrei und baust diese so ab. So könnte ich es mir am ehesten vorstellen. Also am besten das gezielt noch mal mit der EG-Kasse besprechen. Die können sich durchaus kundig machen auf höhere Ebene, machen unsere hier auch des öfteren bei "Sonderfällen".
Mitglied inaktiv
Das wird darauf ankommen wie bei Urlaub und Überstunden bei euch abgerechnet wird. Bei uns zB wird einfach Arbeitszeit normal gebucht, aber auf einem Konto für Urlaub und Freizeitausgleich (Überstunden/Gleitzeit). Der Urlaub aus der Vollzeitstelle wird dabei stundenweise abgebaut in der TZ. D.h. für meine Lohnabrechnung macht es keinerlei Unterschied ob ich 6h auf Arbeit bin oder 6h Überstunden abbaue oder 6h Urlaub nehme. Am Ende des Monats bekomme ich mein festes Monatsgehalt bezahlt und gut ist. Insofern hat die EGStelle auch bei Einreichung der tatsächlichen Abrechnungen (die man nach den Partnerschaftsmonaten einreichen muss) keine Einsicht darüber ob ich an diesen Tagen auf Arbeit war oder nicht. Wird dein VZ Urlaub pro Tag abgerechnet und bezahlt hast du ein Problem, denn dann kommst du mit diesen VZ Tagen über die Stundenzahl von 30h. Wird das Originalgehalt ausbezahlt, bekommst du "zu viel" Geld. Ist die Verrchnung der Stunden nur intern... Nun, salopp gefragt: Wer soll es merken? LG Lilly
ste4140
Hallo Lilly würde das Gleitzeitkonto auf der Abrechnung bei Dir zusehen sein ? Ist noch komischen wenn da im Monat z.B. 25 Stunden zum ausgleich abgezogen werden damit man auf seine 100 Stunden im Monat kommt.
Mitglied inaktiv
Für den Partnerschaftsbonus musst du zwischen 25 und 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats arbeiten, es kommt dabei gemäß den Richtlinien zum BEEG auf die tatsächliche Arbeitszeit an: "Für die Prüfung, ob die Arbeitszeit-Grenze eingehalten wird, sind zunächst die zu berücksichtigenden Arbeitsstunden zu ermitteln. Maßgeblich sind zum einen die tatsächlich gearbeiteten Stunden. Überstunden sind genauso zu berücksichtigen wie eventuelle Unterstunden. Zum anderen sind Zeiten zu berücksichtigen, in denen Erwerbseinkommen ohne Arbeitsleistung bezogen wird, ins- besondere Urlaubstage, gesetzliche Feiertage und Krankentage mit Lohnfortzahlung. (...) Im Falle der Inanspruchnahme von Resturlaub aus Vollzeit während einer Teilzeittätigkeit ist pro Urlaubstag die während der Teilzeit geltende Sollarbeitszeit zugrunde zu legen." Es könnte also Probleme geben, wenn du durch Überstundenabbau unter die 25 Wochenstunden rutschst und ihr beide den Anspruch auf den Partnerschaftsbonus verliert. Urlaub wäre allerdings demnach kein Problem. Außerdem steht in den Richtlinien: "Bei 28 Tagen im Lebensmonat beträgt die für den Partnerschaftsbonus mindestens erforderliche Arbeitszeit 100 Stunden, bei 29 Tagen 103 Stunden, bei 30 Tagen 107 Stunden und bei 31 Tagen 110 Stunden." Deine 100 Stunden wären also in den meisten Lebensmonaten nicht ausreichend für die Mindestgrenze der 25 Wochenstunden. Aber am Besten bittest du deine Elterngeldstelle um eine verbindliche (schriftliche) Auskunft zu deiner Frage.
Mitglied inaktiv
Nein, mein Gleitzeitkonto ist intern verwaltet und erscheint nicht auf der Abrechnung. Die Formulare der EG Stelle, mit denen man das Gehalt ebenfalls nachweisen kann, fragen auch nicht nach Anwesenheitstagen, nur nach den tatsächlichen Bezügen. LG Lilly
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