Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Partnerschaftsbonusmonate bei Geburt vor August 2021

Frage: Partnerschaftsbonusmonate bei Geburt vor August 2021

Cari_neu

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Liebe Frau Bader, meine Frage betrifft die Regelung für Geburten vor August 2021. Können beide Elternteile nach Inanspruchnahme von den 14 Monaten Basiselterngeld für den 15. und 16. Monat jeweils den Partnerschaftsbonus geltend machen, wenn sie beide auf Teilzeit reduzieren? Sprich nur zwei Monate parallel Teilzeit arbeiten? Oder ist es nur möglich den Partnerschaftsbonus zu erhalten, wenn mindestens vier Monate parallel Teilzeit gearbeitet werden? Vielen Dank und herzliche Grüße Cari


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, habe in dem BEEG 2015 nachgelesen, es müssen mindestens vier Monate sein. Liebe Grüße NB


Dojii

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Nein das geht nicht. Die neue Regel, dass man nur zwei oder drei Monate PB nehmen darf gilt nur für Geburten ab dem 01.09.2021. Ihr müsst tatsächlich noch die vollen vier Monate PB nehmen, oder eben keine.


Cari_neu

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Vielen Dank Doji!


mellomania

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heißt man KANN vier monate höchstens zusätlich nehmen nach neuer Regelung, es gingen aber auch 2 oder 3?


Dojii

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Ja genau. Die neue Regel (4b Abs. 2 BEEG) besagt, dann man mindestens zwei PB-Monate nehmen muss und eben maximal weiterhin vier.


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