Barbara1
Guten Tag Frau Bader, unser Kind ist ausgerechnet für den04.08.2014. Mein Mann möchte vom 15.08.-15.10.`14 die zwei Partnermonate nehmen. Wieviel Urlaubsanspruch entfällt, und gibt es Abzüge des Elterngeldes? Oder ist es Sinnvoll direkt ab Geburt des Kindes die Partnermonate zu nehmen ?
Hallo, das Elterngeld muss man entsprechend dem Zeitpunkt der Geburt nehmen. Für jeden vollen Monat mit Eltern Zeit hat ein Zwölftel weniger Urlaubsansprüche. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Vor allen ist es wichtig Lebensmonate zu nehmen. Also 4.08.-3.10. dann. Dadurch verliert er auch nur den Urlaub für den September. Da er in den anderen Monaten nicht komplett in Elternzeit ist.
Mitglied inaktiv
Oberstes gebot, Lebensmonate nehmen. Weil ihr sonst Elterngeld verschenkt im schlechtesten falle. Elterngeld wird immer per Lebensmonate gerechnet, Elternzeit dagegen kann Tag genau genommen werden wie man mag innerhalb der ersten 3 Lebensjahre. Falls euer Kind also am 4.08. ten kommt, und dein Mann nimmt vom 15.08.15.010, dann würde er nicht 2 verbrauchen sondern 4 Monate Elterngeld. Ansonsten ist es egal wann und wie man die Monate nimmt. Er muss nur mind. 2 Monate nehmen, und ich persönlich empfehle die zusammenhängend zu nehmen. Einfach weil oft doch noch was dazwischenkommen kann. Mein Rat wäre zudem, berücksichtigt auch eine mögliche Eingewöhnung später bei der Betreuung. KiTa startet ja meist so im August, oft beginnt dann auch erst die Eingewöhnung. Und so 1-2 Monate sollte man sich da zeit lassen wenn man die Chance hat. Zudem ist es oft so, das die erste Zeit die Väter nur wenig mit dem Kind anfangen können, später aber schon. Ist zwar nett für uns Mütter wenn da jemand da ist der uns anfangs unterstützt, aber das war es auch meist. IMO sollte man das auch in der Berücksichtigung einfließen lassen.
Sternenschnuppe
Wenn er vom 15.08. - 15.10. nimmt , dann fällt nur ein Lebensmonat da hinein. 04.09. - 03.10. Und somit gäbe es gar kein Elterngeld, weil es nur ein Monat ist. So habe ich das immer verstanden, weil man ja volle ! Lebensmonate nehmen muss. Im geschilderten Fall wäre nur der 2. Lebensmonat voll.
Mitglied inaktiv
.... wie man das EG beantragt. Wenn manves wirklich vom 15.08. - 14.10. beantragt dann zählen alle angefangen Monate als genommen --> also 3! Will man während des Zeitraums nur Lebensmonate EG beantragen (denn man kann ha auch unbezahlte EZ nehmen), dann wäre das in dem Zeitraum nur einer. Dann müsste ein weiterer Monat genommen werden um EG zu beziehen. LG Sabine
Sternenschnuppe
Bei den nur angefangenen Monaten ja der Verdienst als Einkommen gerechnet wird. Eben noch einmal google befragt und da steht dass man eh nur Lebensmonate beantragen kann beim Elterngekd, keine flexiblen Zeiten. Zum ankreuzen welche Lebensmonate man nimmt. Elternzeit ist eine andere Sache,aber beim Mann empfiehlt es sich sehr das deckungsgleich zu machen um keine finanziellen Nachteile zu haben.
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