Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Mann möchte die 2 Partnermonate in Anspruch nehmen, vom 10.7.-9.9. Ist es korrekt, dass sein AG den Jahresurlaub um 2/12 kürzt? Ich habe mal gelesen (Quelle weiß ich leider nicht mehr), dass nur volle Kalendermonate berücksichtigt werden, in diesem Fall würde der Urlaub dann ja nur um 1/12 gekürzt. Wie ist die hier die Gesetzeslage? Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, dazu steht im BEEG: § 17 Urlaub (1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Den Urlaub kann der AG nur um 1/12 kürzen, weil nur der August ein ganzer Monat EZ ist. Text dazu hast Du ja schon. Viele Grüße Désirée
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