Mitglied inaktiv
Hallo, wir werden hier vom Arbeitsamt vor ein großes Problem gestellt und die können uns leider nicht mal ne richtige Antwort geben. Vielleicht haben sie ja einen Rat für uns. Mein Mann hat im August 2007 seine Elternzeit beantragt für September 07 bis September 08. Sein Arbeitsvertrag ist 7 Tage vor dem tatsächlichen Beginn der Elternzeit ausgelaufen (der wurde nicht verlängert, weil er Elternzeit beantragt hat, wurde ihm so auch gesagt) und somit war er vor der Elternzeit 7 Tage arbeitslos. Das Arbeitsamt meinte damals es wäre in Ordnung trotzdem diese Elternzeit zu nehmen. Ihm wurde gleich geraten 2 Jahre zu beantragen, er könne sich ja trotzdem nach einem Jahr nach einer neuen Arbeit umsehen. (Wir leben seit letztem Herbst von ALG II) Jetzt 1,5 Jahre später rufen die uns an und erklären uns, das das so nicht geht und er unbedingt Arbeitslosengeld I beantragen müsse und er muß sich arbeitslos melden. Diese Geldleistung kann er angeblich nicht verweigern. Genaueres konnten die uns nicht sagen. Nächste Woche soll aber unser nächstes Kind zur Welt kommen und mein Mann möchte gerne nochmal 6 Monate Elternzeit dranhängen (ab der Geburt). Muß er sich denn jetzt arbeitslos melden oder nicht und wer hat hier einen Fehler gemacht?? Müssen wir im Nachhinein ALG II zurückzahlen und ALG I bekommen oder wie läuft das jetzt? Ich finde einfach keine passenden gesetzlichen Regelungen. Danke für Ihre Mühe. minifilou
Hallo, grds. kann man sich für die Betreuung des Kindes freistellen lassen. Aber Sie scheinen ja beide zu Hause zu sein - und das sieht der Staat nicht vor. Da Sie die Kinder betreuen, muss er sich arbeitssuchend melden. Liebe Grüsse, NB
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